Sind Einkünfte als Selbständiger Gutachter für die Europäische Commission (tätig in ganz Europa) dem Einkommen zuzurechnen oder steuerfrei?
Details zu dieser Frage: Tagegelder und Auslagepauschalen sind nach meiner vieler Kollegen Einkommenssteuerfrei, aber keiner der Kollegen kann mir dieses exakt oder belegbar begründen.
Da ich gerade meine Steuererklärung für 2016 machen muss, frage ich mich nun wo ich diese "Einnahmen", welche quasi nur Tagespauschalen und Reisekostenpauschalen sind, unterbringe. Hoffentlich als Einkommenssteuerfrei :-).
Wer weiß was und kann mir hier helfen? Bin ja bestimmt nicht der Einzige Deutsche, der als Selbständiger für die Europäische Kommission arbeiten :-)
2 Antworten
Könnte sein;-)
Mangels genauer Angaben musst Du mal bei Deinem Auftraggeber nachfragen oder Dich durch diesen Ausnahmekatalog arbeiten:
unter H 3.26 26a,
Reisekostenpauschalen und Tagespauschalen können Sie im entsprechenden Einkommensteuerformular unter der großen Spalte mit den Werbungskosten eintragen.
Es sind Werbungskosten. Ausgaben, die erstmal erforderlich sind um Einnahmen zu erzielen.
ich bräuchte bitte die Zeile für die Werbungskosten bei Selbständigen ......
nachdem es sich ja um eine große Spalte handelt, müßtest du diese ja kennen .....
ich habe in keinem Formular bisher die Spalte gefunden und will meine Selbständigen weiterhin korrekt betreuuen ....
Ich frage mich, wo ein Selbständiger die Spalte "Werbungskosten" finden kann.
Weisst Du es?
Das werde ich tun,