Steuerfrage: Kontoführungsgebühr/en für nicht Anlage N veranlagte?
Hallo, wo trage ich meine Kontoführungsgebühr/en ein, wenn ich nicht zur Anlage N veranlagt bin und trotzdem meine Steuererklärung abgeben muss?
Ich bin Rentner, da kann ich es bei den Werbungskosten auf Seite 2 eintragen.
Meine Frau ist nicht berufstätig, hat aber Einnahmen, die ebenfalls steuerlich behandelt werden müssen. Bei ihr stellt sich mir die Frage, wohin mit den Kontoführungsgebühren....
Danke für Eure Antwort/en.
3 Antworten
Du kannst 16 € pauschal für Kontoführungsgebühren in die Anlage R eintragen (wirken sich in der Regel aber nicht aus, weil man ja die Werbungskostenpauschale von 102 € erst mal überschreiten muss) - nicht alles.
Ob bei Deiner Frau anteilige Kontoführingsgebühren als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzbar sind, hängt von der Art der Einkünfte Deiner Frau ab - die benennst Du aber nicht.
Du kannst die auf Deine Frau entallenden Kosten natürlich nicht bei Dir angeben - sie haben ja schließlich keinen Zusammenhang mit den Renteneinkünften. Bei Zinseinkünften gibt es wegen der bereits niedrigeren Besteuerung mit höchstens 25 % keinen Werbungskostenabtzg, bei VuV können sie angegeben werden (bei den Verwaltungsaufwendungen), in welcher Höhe, kommt drauf an - wenn über das Konto NUR die Mieteinnahmen abgewickelt werden, 100 %, wenn über das Konto alles abgewickelt wird, setze ich i.d.R. 50 % an.
Als Rentner mehr als 102 € Werbungskosten haben die wenigsten. Absetzbar wären z.B. Steuerberstungskosten soweit diese auf die Fertigung der Anlage R entfallen oder Rechtsanwaltskosten, wenn man ein Verfahren in Sachen Rente geführt hat etc.
(Und mit Verlaub: wie hoch sind denn diese Kontoführungsgebühren und wie hoch ist der Steuersatz - vermutlich reden wir doch höchstens über eine Steuerminderung im unteren zweistelligen Bereich, wenn sie vollständig absetzbar wären?)
Was sind denn ihre Einnahmen, die steuerlich behandelt werden müssen?
Im Prinzip gehören die Kontoführungsgebühren bzw. die Pauschale in die Anlage, in die auch die Einkünfte eingetragen werden.
Das sind bei euch beiden Werbungskosten, PUNKT!
Ja, aber ich kann sie doch nicht bei mir mit eintragen? Oder doch bei Anlage R? 2x?
+
Sie hat "nur" Einnahmen von Zinsen und von VuV.
Wo würde es bei mir mehr Sinn machen, diese anzugeben? Oder wie komme ich, als Rentner, mit den Werbungskosten höher als die 102€?