Hallo liebe Community,

ich habe folgendes Anliegen: Ich war im vergangenen Jahr selbstständig tätig, und zwar einerseits als Nachhilfelehrer, andererseits als Korrektur im Klausurenkurs meiner Uni. Hauptberuflich bin ich allerdings wissenschaftlicher Mitarbeiter; diese Tätigkeit übe ich seit Oktober aus, davor war ich Student.

Die Einnahmen aus meiner Tätigkeit als Korrektor betragen weniger als als 3000 €, d.h. § 3 Nr.26 EStG greift. Die Einnahmen aus der Tätigkeit als Nachhilfelehrer betragen weniger als 410 €, d.h. eine Veranlagung findet nach § 46 II Nr.1 EStG nicht statt.

Da mir zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde, sitze ich im Moment an meiner Einkommensteuererklärung für 2023, die ich möglichst zeitnah abgeben möchte. Und jetzt bin ich mir nicht sicher: Wo muss ich in der Anlage S meine Tätigkeit als Nachhilfelehrer angeben? Unter den Einnahmen aus Nebentätigkeit? Dafür spricht ja, dass diese Einnahmen wegen der geringen Höhe nicht steuerpflichtig sind, und auch zeitlich war das nur eine Nebentätigkeit. Oder doch am Anfang beim Gewinn? Dafür spricht, dass dort sonst gar nichts einzutragen wäre.

Könntet ihr mir hier evtl. weiterhelfen? Ich möchte einfach ungerne zusätzlichen Aufwand haben, weil ich hier etwas falsch eingetragen habe.

Danke im Voraus!