Wird Google Maps vom Finanzamt anerkannt?
Für meine Steuererklärung kann ich viele Fahrtkosten angeben. Die Strecken sind oft unterschiedlich. Kann ich einfach die Route bei Google Maps berechnen und die Kilometer angeben? Wenn ich angebe, dass ich den kürzesten Weg fahren möchte, kann doch nicht schiefgehen, oder? Sorry, bin ein Anfänger in Sachen Steuererklärung.
3 Antworten
Du kannst die km via Google-maps ermitteln, dem FA würde ich das aber verschweigen und auch nicht genau die km von Google-maps angeben, sondern 1,2 oder 3 mehr. Wenn die die km prüfen und auch Google-maps verwenden, würde das sonst auffallen. Auflistung handschriftlich machen, dann sieht es so ähnlich wie ein Fahrtenbuch aus.
Hallo --- Für die Bestimmung der Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte maßgebend; eine andere als die kürzeste Straßenverbindung kann zugrunde gelegt werden, wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte benutzt wird. (So steht´s in § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG) Du kannst jeden beliebigen Routenplaner dazu zu Hilfe nehmen, was anderes macht das FA auch nicht. Falls das FA den verkehrsgünstigen (längeren) Weg ablehnt, darfst Du Dich auch streiten. Das machst Du mit einem Einspruch. Achtung: Rechtsbehelfsfrist 4 Wochen ab Bescheiddatum beachten + 3 Tage (das nennt man Zugangsfiktion und bedeutet, dass gemäß Abgabenordnung der Bescheid nach 3 Tagen -Postweg- als bekanntgegeben gilt). Du schreibst einfach, dass Du Einspruch einlegst wegen der Nichtanerkennung des (längeren) Fahrtweges und begründest es damit, dass Du damit schneller (ohne Stau) zur Arbeit kommst. Wenn sich Deine gesamten Werbungskosten, zu denen die Fahrten Wohnung-Arbeit zählen, allerdings unterhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrages von EUR 920,- befinden, dann streitest Du Dich natürlich nicht mit dem FA. Dann hättest Du zwar trotzdem Recht, bist aber nicht sog. "beschwert" und das FA würde Deinen Einspruch nicht zulassen.
In solchen Fällen will das Finanzamt immer ein Fahrtenbuch sehen. Wenn man im nachhinein seine Kilometer nachvollziehen will, würde ich es auch so machen. Nur man sollte darauf gefasst sein, das diese Forderung kommt