BFH Urteil zu Verlusten beim Termingeld? Habe ich persönlich etwas von diesem BFH Urteil? ( siehe Link) Ich hatte 10.000,- Verlust beim Termingeld gemacht?
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410113/
Hat dieses Urteil des Bundesfinanzhofs eine Auswirkung auf meine Einkommensteuererklärung?
Ich hatte 10.000,- Euro Verlust beim Termingeld gemacht und dafür vom Finanzamt eine Bescheinigung für einen Verlustvortrag erhalten.
Die Einspruchsfrist für diesen Bescheid ist schon abgelaufen.
Kann ich den Verlust jetzt bei der nächsten Einkommensteuererklärung voll als Verlust absetzten, oder hat diese BFH -Urteil nicht die geringste Auswirkung auf meine persönliche Einkommensteuererklärung?
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2 Antworten
Es geht wohl nicht um Termingeld, sondern um Termingeschäfte (Handel mit Terminkontrakten), die unter § 23 EStG fallen.
Wenn Du eine Verlustbescheinigung hast, ziehst Du die im nächsten Jahr ab. Aber das würde das finanzamt auch schon von selbst machen.
Im Urteil geht es um etwas anderes, nämlich um die in der Höhe begrenzten Verlustabzug udn ob der mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Es gibt für diesen speziellen Verlustabzug keine zeitliche Begrenzung. Also irgendwann Gewinne machen, bevor Du Gevatter Hein folgen musst, denn vererblich ist der Verlust nicht, d.h. Deine Frau würde er erhalten bleiben wegen der Zusammenveranlagung.
"Ich hatte 10.000,- Euro Verlust beim Termingeld gemacht und dafür vom Finanzamt eine Bescheinigung für einen Verlustvortrag erhalten."
Ich verstehe nicht wirklich Dein Problem!
Du hast doch bereits einen Bescheid über den Verlustvortrag vom FA bekommen.
Selbstverständlich wird dieser dann auch in der Steuererklärung berücksichtigt!
Ja, aber leider ja nur sehr begrenzt, bis zur Höhe eines Gewinns und einer bestimmten Summe. Was ist, wenn ich gar nicht mehr bei Termingeschäften mitmachen will oder gar keine Gewinne mehr einfahre? Ich hatte gehofft, dass ich durch dieses Urteil meinen Verlust vollständig als Verlust absetzen könnte und so Steuern spare.
Ja, leider darf man diesen Verlust aus den Termingeschäften nicht vollständig abziehen, sondern darf es nur mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnen und das auch nur in begrenzten Maßen, sodass ich diesen Verlust vielleicht nie vollständig absetzen kann.