Einkommensteuer: Was ist zu beachten bei Mietminderung für geleistete Arbeiten des Mieters am Mietobjekt?
Wir haben ein Einfamilienhaus vermietet, und der Mieter (gelerner Maler) ist bereit, verschiedene Arbeiten vor allem außen am Haus, die nicht Inhalt des Mietvertrages sind, in Eigenleistung durchzuführen. Dies wären z.B. an der Fassade Putz ausbessern und streichen, am Wintergarten außen das Holz anschleifen und lackieren, Instandhaltung des Zauns).
Wir möchten dem Mieter neben den vorgeleisteten Materialkosten auch einen Lohn für die erbrachte Arbeit zukommen lassen. Wird das Finanzamt es akzeptieren, wenn wir auf Mietzahlungen verzichten? Müssen wir irgendwas begründen oder nachweisen, wenn weniger Miete eingeht?
Oder gibt es eine andere Empfehlung aus dem Forum?
5 Antworten
Um welchen Betrag reden wir denn?
Für einen Arbeitnehmer sind ja 410,- Euro Nebeneinkünfte pro Jahr steuerfrei.
Was soll ihm denn gegeben, bzw. nachgelassen werden?
Also lasst Euch für 2019 und für 2020 jeweils eine Quittung über 410,- Euro geben. Ihr dürft abziehen, er muss nicht versteuern.
Eine Lohnzahlung auf zwei Jahre zu strecken ist Steuerhinterziehung !!!! Und es ist Schwarzarbeit
Klartext gesprochen soll der Mieter Schwarzarbeit leisten und damit das nicht zu sehr auffällt wird auf eine Rechnungsstellung verzichtet und die Bezahlung im Verrechnungsweg vorgenommen.
Ob das aufffällt hängt sicherlich vom Zufall ab. In der Regel wird das wohl glatt duchgehen da die Summen zu niedrig sind um die Aufmerksamkeit des Finanzbeamten zu wecken. Wenn es aber doch auffallen sollte, dürfte es für alle Beteiligten unangenehm und teuer werden.
Natürlich fällt es auf, wenn plötzlich die Mieten für August und September fehlen. ohne dass erkennbar wäre, dass der Vermieter da irgendwas gemacht hätte.
Es wäre Zufall, wenn es NICHT auffiele.
Das Finanzamt weiß aus der Steuererklärung nicht, ob es da einen Mieterwechsel mit Leerstand gab oder, ob der Mieter aus irgendeinem Grund die Miete gemindert hat.
Es "geht" ja nicht weniger Miete "ein".
Die wird doch nur mit den Ausgaben verrechnet.
Doch, es geht weniger Miete ein, wenn ich die Kaltmiete für ein oder zwei Monate kürze oder ggf. sogar ein oder zwei Monate darauf verzichte. Für die geleistete Arbeit (Lohn) wollen wir keinen Beleg für das FiAmt erstellen; sonst hätte der Mieter ggf für seine freundlicherweise erledigten Arbeiten noch Verwaltungsaufwand und ggf. Steuernachzahlungen.
Nur für die Materialien gibt es Kassenquittungen vom Einkauf (z.B. Baumarkt).
wenn ich die Kaltmiete für ein oder zwei Monate kürze oder ggf. sogar ein oder zwei Monate darauf verzichte
Was du aber nicht tust, denn
Für die geleistete Arbeit (Lohn) wollen wir keinen Beleg für das FiAmt erstellen
Man nennt dies "Tausch von Leistungen" oder "tauschähnlicher Umsatz".
Ihr (nicht du) verrechnet die Miete mit dem Honorar (Lohn wird es nicht sein). Das heißt, ihr habt auf der einen Seite Mieteinnahmen und auf der anderen Seite Ausgaben für Reparatur oder sowas, müsste man da genauer prüfen.
Und der Mieter hat auf der einen Seite seine ganz normalen Mietaufwendungen und auf der anderen Seite irgendein Einkommen, wobei man auch da zu prüfen hätte, wie das bei ihm zu werten ist. Womöglich fällt sogar noch Umsatzsteuer an, die ihr jedoch nicht abziehen könnt. Aber da rätselrate ich jetzt zuviel.
Es kann doch nun wirklich nichts anderes bei rauskommen, als wenn ihr dem Mieter für seine Arbeiten 1.000 Euro gebt und sie ihm gleich wieder für die Miete wegnehmt, oder?
Ich frag mich ausserdem, was eigentlich passiert, wenn der Mieter beim Verputzen von der Leiter fällt. Das Unkomplizierteste wäre wohl eine Anmeldung als Minijob, da wäre die Unfallversicherung abgedeckt und für den Mieter entfiele die "Bürokratie". Auch wenn der Vermieter eben 30% drauflegen muss.
Möchtet ihr oder müsst ihr ihn dafür bezahlen? Immerhin ist das Haus in seinem Besitz und wenn er daran was macht, müsst ihr ihm nicht zwangsläufig mehr als die Materialkosten bezahlen.
Euer Problem ist, dass ihr ihm schwarz etwas zahlen und das auch noch von der Steuer absetzen wollt. Der Mieter ist Maler, ihr setzt (Außenwand- und Holz-)Farbe, nicht aber Lösungsmittel und Pinsel von der Steuer ab und die Miete mindert sich für ein paar Monate.
Das kann nicht auffallen. Wenn es auffällt - weil Miete halt nicht so einfach nach unten geht und der Rest nie nachgezahlt wird - habt ihr und der Mieter ein Problem, weshalb ich mich auch als Mieter nicht darauf einlassen würde.
Meine Empfehlung geht dahin, zu überlegen, warum gestrichen wurde. Wenn der Mieter schon länger drin ist, kann man sagen, dass bei Schönheitsreparaturen nur das Material übernommen wird. Hat er bei Einzug renoviert, muss er bei Auszug nicht renovieren. Er wird das normal finden und lieber in einem frisch gestrichenen Haus wohnen. Wenn ihr ihm schon gesagt hat, dass das nicht umsonst war, bringt ihm eine Kiste Bier vorbei oder ladet ihm zum grillen ein.
Schwarzarbeit ist auch dann Schwarzarbeit wenn auf Forderungen verzichtet wird ????
Von einer Unfallversicherung reden wir erst gar nicht.
Und dann willst du das noch bei der Steuer geltend machen ???
RESPEKT - Das ist Mutig
Nun, von Schwarzarbeit gehe ich nicht aus. Die Frage ist nur, wie ich das am Besten gestalte, wenn der Mieter Arbeiten am Mietobjekt vornimmt, die über die von ihm zu erledigenden hinaus geht, also Arbeiten, die sonst vom Vermieter zu übernehmen sind.
Daher ist der Vorschlag mit den 410 € Nebeneinkünften bedenkenswert.
Klar kann man den zu 410 Euro anmelden, dann die Nebenkosten als AG tragen. Dazu eine Bauhaftpflichtversicherung nicht vergessen.
Das ist der für uns am ehesten zutreffende Tipp. Danke.