Einkommensteuer: Was ist zu beachten bei Mietminderung für geleistete Arbeiten des Mieters am Mietobjekt?
Wir haben ein Einfamilienhaus vermietet, und der Mieter (gelerner Maler) ist bereit, verschiedene Arbeiten vor allem außen am Haus, die nicht Inhalt des Mietvertrages sind, in Eigenleistung durchzuführen. Dies wären z.B. an der Fassade Putz ausbessern und streichen, am Wintergarten außen das Holz anschleifen und lackieren, Instandhaltung des Zauns).
Wir möchten dem Mieter neben den vorgeleisteten Materialkosten auch einen Lohn für die erbrachte Arbeit zukommen lassen. Wird das Finanzamt es akzeptieren, wenn wir auf Mietzahlungen verzichten? Müssen wir irgendwas begründen oder nachweisen, wenn weniger Miete eingeht?
Oder gibt es eine andere Empfehlung aus dem Forum?
5 Antworten
Um welchen Betrag reden wir denn?
Für einen Arbeitnehmer sind ja 410,- Euro Nebeneinkünfte pro Jahr steuerfrei.
Was soll ihm denn gegeben, bzw. nachgelassen werden?
Also lasst Euch für 2019 und für 2020 jeweils eine Quittung über 410,- Euro geben. Ihr dürft abziehen, er muss nicht versteuern.
Klartext gesprochen soll der Mieter Schwarzarbeit leisten und damit das nicht zu sehr auffällt wird auf eine Rechnungsstellung verzichtet und die Bezahlung im Verrechnungsweg vorgenommen.
Ob das aufffällt hängt sicherlich vom Zufall ab. In der Regel wird das wohl glatt duchgehen da die Summen zu niedrig sind um die Aufmerksamkeit des Finanzbeamten zu wecken. Wenn es aber doch auffallen sollte, dürfte es für alle Beteiligten unangenehm und teuer werden.
Es "geht" ja nicht weniger Miete "ein".
Die wird doch nur mit den Ausgaben verrechnet.
Möchtet ihr oder müsst ihr ihn dafür bezahlen? Immerhin ist das Haus in seinem Besitz und wenn er daran was macht, müsst ihr ihm nicht zwangsläufig mehr als die Materialkosten bezahlen.
Euer Problem ist, dass ihr ihm schwarz etwas zahlen und das auch noch von der Steuer absetzen wollt. Der Mieter ist Maler, ihr setzt (Außenwand- und Holz-)Farbe, nicht aber Lösungsmittel und Pinsel von der Steuer ab und die Miete mindert sich für ein paar Monate.
Das kann nicht auffallen. Wenn es auffällt - weil Miete halt nicht so einfach nach unten geht und der Rest nie nachgezahlt wird - habt ihr und der Mieter ein Problem, weshalb ich mich auch als Mieter nicht darauf einlassen würde.
Meine Empfehlung geht dahin, zu überlegen, warum gestrichen wurde. Wenn der Mieter schon länger drin ist, kann man sagen, dass bei Schönheitsreparaturen nur das Material übernommen wird. Hat er bei Einzug renoviert, muss er bei Auszug nicht renovieren. Er wird das normal finden und lieber in einem frisch gestrichenen Haus wohnen. Wenn ihr ihm schon gesagt hat, dass das nicht umsonst war, bringt ihm eine Kiste Bier vorbei oder ladet ihm zum grillen ein.
Schwarzarbeit ist auch dann Schwarzarbeit wenn auf Forderungen verzichtet wird ????
Von einer Unfallversicherung reden wir erst gar nicht.
Und dann willst du das noch bei der Steuer geltend machen ???
RESPEKT - Das ist Mutig