ich plane eine Nebentätigkeit in Selbständigkeit (Gewerbe, Einzelunternehmer). Das ist möglich, weil mit dem Arbeitgeber abgestimmt.
Nun frage ich mich, was passiert, wenn die Selbständigkeit mit Verlusten endet.
Kann ich bei der Einkommensteuer Verluste aus der Selbständigkeit mit den Erträgen aus dem Angestelltendasein verrechnen?
Angenommen, ich verdiene 40.000 Euro brutto und mache einen Verlust (EÜR) iHv. 10.000 Euro. Können die 10k mit den 40k verrechnet werden und mindern mein zu versteuerndes Einkommen?