Reklame für Steuersoftware irreführend, ist das zulässig?

4 Antworten

Im Schnittt bedeutet ja z. B.nichts anderes als:

Einer bekommt eine Erstattung von 1.500 €

Der nächste eine bekommt 2.500 €

Dann bekommt einer 3.500

Zwei bekommen 1.000 €

Einer nur 500 €

Vier bekommen 0 € erstattet.

In Summe macht das 10.000 € Erstattung, geteilt durch 10 Personen. Im Schnitt hat also jede Person 1.000 Euro Erstattung erhalten.

Ich wüsste jetzt nicht, was daran unlauter/irreführend sein sollte!?


wfwbinder 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 06:02

Wie man durschnitte berechnet ist klar. Es geht mir darum, dass die Methode mit dem Eintragen nur der SteuerID (übernahme der Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung) bei den meisten Leuten nicht zu so einem Zileführt, weil bei den Arbeitnehmern, die das ganze Jahr beim gleichen Arbeitgeber waren, mit dieser Methode keine Erstattung ergeben wird.

Ich hab mir nun ein Werbevideo von zasta angesehen. "Im Schnitt holt zasta 1.000 Euro zurück (eingeblendet wird das Statistische Bundesamt als Quelle). In nur 3 Minuten".

Drei Minuten dauert der Anmeldeprozess mit Adresse und StID. Wenn auf dieser Datenbasis die Steuer berechnet werden soll, kann ich genausogut den Mantelbogen ausfüllen und ans FA schicken.

Ja, aus meiner Sicht ist das irreführende Werbung.


MonavdH  13.08.2024, 19:54

Neuerdings brauchst du nicht mal mehr den Mantelbogen auszufüllen. Man kann jetzt alle Daten (Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheinigung, etc ) beim Finanzamt abrufen und direkt in die Steuererklärung hochladen. Nur Werbungskosten muss man noch eintragen.

Andri123  13.08.2024, 20:16
@MonavdH

Du hast mich vielleicht nicht richtig verstanden. Der Mantelbogen ist weiterhin Pflicht, aber die anderen Anlagen kann man sich auch sparen, wenn man neben den elektronisch gemeldeten Daten nichts einzutragen hat. Man muss also auch nichts abrufen.

Das hab ich auch gerade mit einer Klientin so gemacht. Mantelbogen abgegeben, Erstattung bekommen. Lag in dem Fall an unterjährigem Beschäftigungsbeginn. Dann reichen 3 oder 5 Minuten halt.

Durchschnittlich 1.000 Euro Erstattung gibt es jedenfalls nicht per Mantelbogen oder Datenabruf. Wie Herr Binder ja oben dargestellt hat, dafür muss man nach dem dreiminütigen Anmeldungsprozess doch ein paar weitere Daten eingeben..

wfwbinder 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 06:03
@Andri123
Durchschnittlich 1.000 Euro Erstattung gibt es jedenfalls nicht per Mantelbogen oder Datenabruf. Wie Herr Binder ja oben dargestellt hat, dafür muss man nach dem dreiminütigen Anmeldungsprozess doch ein paar weitere Daten eingeben..

Genauso ist es

"Aussage der Werbung: Nur Steuer-ID und persönlcihe Daten eingeben und in 3 Minuten ist es erledigt (die Zeit dürfte stimmen)"

Ist natürlich totaler Quatsch. Schon das raussuchen der Daten dauert länger als 3 Minuten.

Daran sieht man mal, das Deutschland digitales Entwicklungsland ist.

Steuer-ID muss per Tastatur eingegeben werden und dann auch noch persönliche Daten per Tastatur. Liegt das nicht alles vor? Warum muss das noch einmal eingegeben werden?

Da will die Behörde wissen, ob man seinen eigenen Namen und Anschrift schreiben kann.

Ist halt ein Geschäft, Steuererklärungen zu vereinfachen via APP.


MonavdH  13.08.2024, 19:57

Steuer-ID muss per Tastatur eingegeben werden: ja

und dann auch noch persönliche Daten per Tastatur:

nein, denn die werden vom FA abgerufen sowie alle Daten aus der Lohnsteuer - bzw Rentenbezugsbescheinigung.

Man muss nur noch die Kontonummer angeben.

Eifelia  13.08.2024, 13:58

Bei ZASTA dürfte das wohl kaum vorliegen, woher sollten die diese Daten kennen?

Mit Zasta kenne ich mich nicht aus, aber bei Elster und anderer Software reicht die Eingabe bei Erstnutzung, danach kann man 'immer' die Daten aus dem Vorjahr übernehmen - Deine Kritik geht daher meiner Meinung nach fehl.

MonavdH  13.08.2024, 19:51
@Eifelia

Mittlerweile kann man auch alle aktuellen Daten bei Elster abrufen und direkt in die Steuererklärung hochladen. Ich gehe davon aus, dass Zasta und Wiso nichts anderes machen. Das Hochladen geht vom Server des FA aus für alle aktuellen Lohnsteuerbescheinigungen, Renteneinkünfte etc. Also ja, man kann das theoretisch in 3 Minuten machen. Und wenn man die Bedeutung des Wortes "Durchschnitt" kennt, erlebt man auch keine böse Überraschung. Allerdings nutze ich aus Gründen der Datensicherheit nur Elster. Deshalb ist mir die Werbung für Steuersoftware aller Art egal.

Ich bin genervt - weil so mancher das 'im Schnitt' gerne überhört, mal davon abgesehen, dass ich an diesen Schnitt nicht glauben kann, 1.000 € halte ich für deutlich überhöht, diese Apps sind doch nur was für Arbeitnehmer-Veranlagungen.


wfwbinder 
Beitragsersteller
 15.08.2024, 07:57
@Andri123

Die Sache mit durchschnittlichen über 1.000,- Euro für jede Arbeitnehmerveranlagung stimmt natürlich, aber nicht, wenn man nur die Steuer-ID udn persönlcihen Daten eingibt. Es müssen Werbungskosten usw. dazu kommen.