Wir haben 1986 ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung gebaut und bezogen. Die Einliegerwohnung wurde vermietet. Abgeschrieben wurde nach § 7b - 8Jahre 5%, 6 Jahre 2,5 %, danach 1,25 % der gesamten Herstellungskosten, also degressiv. Seit 2 Jahren erkennt das Finanzamt nur noch 1,25 % der Herstellungskosten für die vermietete Wohnung als Abschreibung an, obwohl doch nach § 7b die Restwertabschreibung auch für selbstgenutztes Eigentum galt. Nach Rückfrage beim Finanzamt kann in Anlage V nur der Anteil für die vermietete Wohnung eingetragen werden, die Abschreibung für die selbstgenutzte Wohnung gibt es nicht mehr und es gibt auch keine Zeile in der Einkommensteuererklärung, wo man die Abschreibung nach dem alten § 7b für selbstgenutzes Eigentum angeben kann. Ist das korrekt?
AfA nach § 7b - ist eine Restwertabschreibung für selbstgenutzes Wohneigenheim noch möglich und wo trage ich den Betrag in der Einkommensteuererklärung ein?
Einkommensteuererklärung