nachträgliche Kosten für Einkommensteuer geltend machen?
Liebes Forum,
ein Steuerberater hat uns in eiliger Sache die Einnahme-Überschuß-Rechnung, sowie die Gewerbesteuer- und die Umsatzsteuererklärung für 2021 gemacht. Nun wollten wir über ihn die Einkommesteuererklärung 2021 erledigen lassen und haben ihm entsprechende Kostennachweise überlassen. Das uns von ihm benannten Ergebnis der zu erwartenden Nachzahlung ließ uns stutzen, und wir hatten die Theorie, daß er in ebenso eiliger Handlung die Einkommensteuererklärung für 2021 wohl bereits miterledigt hatte, bevor wir ihm die Kosten für die Kinderbetreuung, die Hausgeldabrechnung und die KFZ Versicherung überlassen haben. Wir baten ihn um ein Ergebnisvorab als PDF, und da sehen wir nun genau das, die Kosten für Kinderbetreuung, die absetzbaren Posten der Hausgeldabrechnung und unsere KFZ Versicherung fehlen. Nun möchten wir gern diese selbst dem Finanzamt nachreichen, noch bevor das Finanzamt den Steuerbescheid festsetzt, denn dann würden die Kosten noch berücksichtigt werden, entweder sogleich beim Erstellen des Festsetzungsbescheides, oder in einem zweiten Bearbeitungsgang, der dann zu einem geänderten Festsetzungsbescheid führt. Unsere Frage hierzu konkret ist diese: Können wir die Kosten über das Elster Portal in dem Modul der Einkommensteuer alleinig angeben, oder müssen wir eine komplett neue Einkommensteuererklärung abgeben, mit den Werten und Zahlen des Steuerberaters und in Ergänzung dazu unsere Kosten?
1 Antwort
"Ergebnisvorab als PDF"
Ist die Erklärung denn überhaupt schon eingereicht? Ich warte dafür in aller Regel auf eine Unterschrift.
Zur eigentlichen Frage:
1. Warum meldet Ihr Euch nicht bei Eurem StB und lasst diesen die Korrektur machen?
2. Für meine Begriffe ist keiner der Vorschläge richtig, ich würde die Nachweise per digitaler Nachricht über Elster mit einem Hinweis auf die fehlerhafte Steuererklärung und einem Antrag auf Berücksichtigung der fehlenden Sonderausgaben an das Finanzamt übermitteln.
Das erfährt der StB doch sowieso - spätestens aus dem Steuerbescheid, der andere Daten enthält als sich aus seiner Berechnung ergeben. Bist Du denn sicher, dass Du dann auch erkennen kannst, ob die Angaben richtig umgesetzt wurden? Fehler passieren überall, man darf auch durchaus darauf hinweisen - wie immer macht ja der Ton die Musik.
Hallo,
ja, die Erklärung ist elektronisch schon eingereicht.
Zu Ihrer Rückfrage: Wir wollen dieses "negative Geschmäckle" gern vermeiden, einen Steuerberater darauf aufmerksam zu machen, daß er vorschnell und somit leider unvollständig abgegeben hat. Wir haben gehofft, daß nun einfach selbst in irgendeiner Form nachreichen zu können, und für die nächste Steuererklärung geben wir ihm dann einfach schon alles mit, nicht nur die betrieblichen Daten, sondern auch gleich die privaten.
Zu Ihrem vorgeschlagenen Lösungsweg:
Hierfür vielen Dank, Sie meinen im Elsterportal?