Reinigungskosten der Arbeitskleidung auf Lohnabrechnung

3 Antworten

Hallo Hosch,

nur noch eine kl. Ergänzung. Hast du denn schon in dem Jahr Werbungskosten von 1000,- Euro ? Ansonsten bringt dir dieser Ansatz nichts, solang die Werbungskosten den Pauschalbetrag von 1000 Euro nicht überschreiten, weil diese Kosten darin enthalten sind.

Somit könntest du dir die Aufrechnung / Nachweise ohnehin ersparen. Ansonsten würde ich die erste und die letzte Lohnabrechnung( Kopie ) beilegen. K.


Hosch 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 19:17

Komme alleine durch die Entfernungspauschale über die 1000€.

EnnoBecker  07.03.2014, 09:14

Das funktioniert so leider nicht.

Die Werbungskosten müssen zwingend mit angegeben werden und auch die Erstattung durch den Arbeitgeber.

Ansonsten wird die Erstattung - ohne dass dem tatsächlich WK entgegenstehen - als Arbeitslohn interpretiert und versteuert. Das wollen wir ja nicht.

FREDL2  07.03.2014, 17:12
@EnnoBecker

@EB: es steht geschrieben:

Habe monatlich für die Reinigung meiner gestellten Arbeitskleidung bezahlt.

Das sieht mir eher nach Abzug vom Netto aus.

Hosch 
Beitragsersteller
 07.03.2014, 19:15
@FREDL2

Ja das ist richtig monatlicher Abzug vom Netto.

Sofern du nicht mehr als 1000 EUR Werbungskosten im Steuerjahr zusammenbekommst, kannst du dir diesen Aufwand sparen und gleich nur die Pauschale ansetzen :-)

G imager761

Was bezahlst Du denn dafür? im Zweifel wird es reichen das einzutragen udn 2-3 Kopien beizufügen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Hosch 
Beitragsersteller
 06.03.2014, 21:53

Das waren 3,50€ pro Woche also 14 € im schnitt pro Monat. Werde es mal so versuchen. Vielen Dank