Microjobs versteuern, was beachten?
Ich habe mit Microjobs anfangen (Streetspotr, etc.) und schon Auszahlungen erhalten. Diese Einnahmen habe ich in einer Excel notiert.
Nebenbei habe ich einen normalen Job. Ich habe noch ein Gewerbe als Sonstiger Einzelgewerbetreibender.
Wie ist das jetzt mit der Steuererklärung nächstes Jahr. Die Microjobs laufen ja nebenbei privat. Gebe ich das als "sonstige Einnahmen" an? Wie heißt das Feld genau? Und wie hoch ist die Freigrenze? Streetspotr sagt, ab 300€ ca. Wird es versteuert, darunter muss man es leidlich angeben. Aber Google sagt die Freigrenze sind 9744€?
2 Antworten
Die 9744 € sind der Grundfreibetrag, die dürftest Du bereits mit der nichtselbständigen Arbeit ausschöpfen. Alles, was darüber hinausgeht. ist steuerpflichtig - der Job, der Gewerbebetrieb und jetzt das Neue natürlich auch.. Ob das Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind oder aus Selbständiger Tätigkeit, hängt davon ab, was genau Du da machst - da mir die genannte Plattform nichts sagt, halte ich mich da raus.
Ich gehe davon aus dass es sich um gewerbliche Einkünfte handelt. Du bis ja schon gewerblich tätig und bist sowieso verpflichtet, in Deinen Steuererklärungen alle Deine Einkünfte zu erklären.