Das Finanzamt hat mir mit geteielt, dass mein Einspruch gegen die Steuerbescheide 2005 bis 2007 bezüglich des Solidaritätszuschlages keine Aussicht auf Erfolg hat, da der Einspruch zu spät eingereicht wurde.

Ich habe den Einspruch 14 Tage nach der Entscheidung des niedersäsischen Finanzgerichtes gemacht. Natürlich wurden mir die Steuerbescheide schon viel früher zugestellt.

Sollte ich jetzt darauf verzichten oder auf meinem Standpunkt beharren. Schliesslich bin ich davon ausgegangen, dass Steuern verfassungsmäßig erhoben werden ud nicht wie in dem Fall des Solli, verfassungswidrig?

Was passiert, wenn ich mich auf das Antwortschreiben des Finanamtes nicht melde. Bleibt der Einspruch dann bestehen?

Vielen Dan im vorraus. Gruß Markus