Unfall Metallzaun Schaden am Firmenwagen, Unfallflucht?

Hallo zusammen,

ich benötige mal euren Rat. Gestern ist ein Fahrer von Amazon (diese weiße Lieferwagen) beim Verlassen unseres Hofes mit seinem Fahrzeug am Metallzaun des Nachbarn „hängen geblieben“. Der Fahrer ist kurz stehen geblieben und hat das Auto dann mit einem Ruck vom Zaun befreit. Der Fahrer ist weder ausgestiegen, noch hat er sich irgendwo zwecks des Unfalls gemeldet.

Äußerlich war am Zaun nichts zu erkennen. Es handelt sich um einen solchen Metallzaun in Silber: https://www.zaunfuchs.de/doppelstabmatte-8-6-8-in-ral-7016.html?utm_source=Google&utm_medium=CPC&utm_content=ZFDSM1-RAL7016&utm_campaign=SEA-ShoppingAds&gclid=EAIaIQobChMIl_W-6q7T8QIVFp_VCh3dTQaxEAQYAyABEgIMCvD_BwE

Am Amazon Fahrzeug selbst entstand schon ein Schaden, die Zierlisten sind abgeflogen und noch diverse andere Plastikteile lagen auf der Hofzufahrt.

Da Amazon nicht in der Lage ist mir zu Helfen, bzw. sich darum zu kümmern, dass der Fahrer, dessen Kennzeichen ich notiert habe und Amazon mitteilen wollte, sich bei dem Besitzer meldet, überlege ich dieses bei der örtlichen Polizeistelle zur Anzeige zu bringen. Fotos von den abgeflogenen Zierleisten des Fahrzeuges wurden gemacht (so wie sie herumlagen) und die Zierleisten auch gesichert.

Handelt es sich hier um eine Unfallflucht, auch wenn "nur" das Fahrzeug von Amazon beschädigt wurde oder nicht?

Wer sich bei solchen Sachen nicht meldet, der meldet sich auch nicht, wenn er auf Parkplätzen etc. andere PKW streift und ich finde, so etwas gehört abgestraft.

Mit mir haben im Übrigen noch 2 Personen den Unfall beobachtet.

Danke für eure Hilfe.

Haftung, unfall, Schaden
Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

Hallo,

wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.

Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!

Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.

In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.

Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.

Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.

Ich bedanke mich für die Antwort.

Haftung, Immobilien, Schadensersatz, Ferienhaus
Meine Tochter hat ihre Wohnung untervermietet nun moniert die Untermieterin die defekte Waschmaschine, muß die von der Vermieterin repariert werden?

Tochter (19) hat im Sommer erste eigene Whg angemietet, ist aber dort nie eingezogen bzw nach wenigen Tagen wieder nach Hause zurückgezogen, weil sie sich dort nicht wohlfühlte. Um die Zeit der Kündigungsfrist zu überbrücken und nicht Miete zahlen zu müssen für eine leer stehende Wohnung, hat sie diese für 3 Mo untervermietet. Als Miete nimmt sie nur die reine Kaltmiete+ Stromabschlag+ WLAN. Sie selbst musste 1000 Euro Abstand zahlen an Vormieter für Geräte und Möbel. Einen Kühlschrank hatte sie noch extra neu angeschafft. Das alles stellt sie mit der Wohnung unentgeltlich zur Verfügung, denn dies hat sie bezahlt, wird aber nun nur vom Untermieter genutzt. Nun ist die Waschmaschine kaputt gegangen und Untermieterin erwartet Reparatur oder Ersatz. Wir waren heute da und haben Flusensieb gereinigt , dann ging sie wieder. Ein Haargummi der Untermieterin hatte sich darin verfangen. Kurz darauf meldete sich Untermieterin erneut mit gleichem Problem und erwartet Abhilfe. Ich habe verweigert. Schließlich ging Maschine bis dahin problemlos und die Wohnung wird zum Selbstkostenpreis wie Leerwohnung untervermietet. Untermieterin besteht auf Waschmaschine und will gegebenenfalls Reparaturdienst beauftragen auf Kosten meiner Tochter. Wie ist die Rechtslage ? Im Untermietvertrag wurde keine Möblierung festgehalten und die Maschine ist doch klar bei Nutzung der Untermieterin kaputt gegangen.Müsste da die Verantwortung nicht sogar umgekehrt sein?

Haftung, Untervermietung
Falsche Ware geliefert wurde! Was soll ich tun?

Ich habe die Grafikkarte für 500 € online im Shop bestellt, bekomme ich aber viel billiger und älteres Modell als die bestellte.

Die falsche Grafikkarte war in der Verpackung von der bestellte Grafikkarte, so habe ich nicht sofort bemerkt, dass in der Verpackung die falsche Grafikkarte ist. Als ich die Grafikkarte bekam, machte ich ein paar Fotos, und in den Schrank gelegt, bis alle anderen Teile des zukünftigen Computers kommen. Nach einem Monat, als alle Computerteile kamen, ich öffnete die Folie der Grafikkarte, und sah, dass drin eine falsche Grafikkarte ist. Ich habe dies sofort dem Online-Shop gemeldet.

Antwort: Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Daher können wir vom Prinzip her keine Rückgabe akzeptieren. Aber Online-Shop schickte mir Retourenlabel zu meiner Rücksendung. Das Paket wurde gesendet und geliefert. Seitdem beantwortet das Shop mir nicht.

Nach meiner Rücksendung ist fast zwei Monate vergangen, keine Informationen vom Shop, kein Umtausch, keine Rückerstattung, meine e-mails ignoriert!

Jetzt habe ich keine Grafikkarte und kein Geld.

Wer hat Recht ich oder der Verkäufer?

Meiner Meinung nach ist dies ein Betrug, die richtige Verpackung mit dem falschen Ware.

die Letzte E-Mail vom Verkäufer

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Vielen Dank für deine Nachricht. 

Es ist uns unbegreiflich wie eine falsche Garafikkarte in der Verpackung

sein konnte. Alle unsere Produkte werden in genau demselben Zustand

geliefert, in dem wir sie vom Anbieter erhalten. 

Du stehst in der Pflicht, erst Recht bei einen solch hochwertigen Artikel,

ihn bei Erhalt umgehend zu prüfen.

Siehe link anbei:

https://www.kauf-vertrag.ch/pruefungspflicht-und-ruegepflicht

https://www.weka.ch/themen/recht/kauf-und-verkauf/maengelrechte-beim-kauf/article/warenkontrolle-pflicht-des-kaeufers-und-moegliche-uebertragung-auf-den-verkaeufer/

Nach Art. 201 OR ist die Wareneingangskontrolle folgendermaßen geregelt:

Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange möglich ist,

die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen. Damit kann der Käufer auch

Fachleute beauftragen. Dann gilt das Urteil nach dem Fachwissen als

maßgebend. Falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu

leisten hat, muss der Käufer diesem sofort Anzeige machen.

Versäumt der Käufer das, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt.

Von daher können wir deine Reklamation nicht mehr annehmen, es lag zu viel

zeit dazwischen. 

Wir hoffen auf dein Verständnis.

Mit besten Grüßen,

Haftung, Recht
Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:

Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.

Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.

Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?

Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.

Vielen Dank im Voraus Frank

Haftpflichtversicherung, Haftung, Schadensersatz, Supermarkt, unfall
Mein Steuerberater bucht eine Rechnung doppelt und lässt die Widerspruchsfrist verstreichen, was soll ich nun tun?

Aufgrund einer doppelten Buchung meines Steuerberaters war der Gewinn in der Steuererklärung um 3000€ zu hoch. Die Gewinnermittlung habe ich erst mit dem Erhalt des Steuerbescheides gesehen und meinem Steuerberater gleich Bescheid gegeben, dass er einen Fehler gemacht hat. Dann haben wir uns zu einem Gespräch getroffen und den Fehler geklärt. Der Steuerberater hat dann eine korrigierte Steuererklärung an das Finanzamt geschickt, welche das Amt dann abgelehnt hat, da eine Begründung für die Korrektur fehlte.

In der Zwischenzeit ist dann die Widerspruchsfrist verstrichen und von meinem Steuerberater kam keine weitere Info an mich, worauf ich dann mit dem Finanzamt telefoniert habe und diese mir gesagt haben, dass die Frist abgelaufen ist, man aber noch die Begründung schicken könne. Hier wurde ich dann mehrfach von meinem Steuerberater angelogen, weil dieser mir bestätigte, dass das Schreiben losgeschickt wurde. Nach nun 5 Monaten nervenden Nachhakens von mir, ist das Schreiben tatsächlich raus gegangen und wurde prompt vom Finanzamt abgelehnt, da nach verstreichen der Frist nur noch maschinelle Rechenfehler o.Ä. korrigiert werden können.

So nun stehe ich da und weiß nicht mehr weiter. Bevor ich mich jetzt wieder an meinen tollen Steuerberater wende, wollte ich erst noch meine Möglichkeiten abwägen.

Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung des Steuerberaters? Kann der Steuerberater diesen Fall an die Versicherung melden ohne das ein Gerichtsverfahren/Anwalt von meiner Seite aus mitwirken muss? Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung.

Einige Details des Vorganges kann ich beweisen. Das Finanzamt hat sich auch Notizen gemacht und es gibt eine E-Mail in der ich dem Steuerberater den Fehler erläutere und darauf verweise, dass ich die Steuererklärung gerade per Fax gesendet habe.

Ist es eigentlich üblich, dass ich den ermittelten Gewinn erst auf dem Steuerbescheid sehe? Im Internet habe ich davon gelesen, dass man den Steuerbescheid als Mandant vor dem Abschicken unterschreiben muss.

Haftpflicht, Haftung, Steuerberater, Steuererklärung, Fehler, Widerruf
Sturz in Arztpraxis, wer haftet?

Hallo Zusammen, ich wende mich an euch, weil ich ratlos bin...aber ich möchte nicht aufgeben...

Meine Schwiegermutter wurde in einer rheumatologischen Praxis, stand an der Rezeption, der Arzt rannte durch den Flur, es kam zum Zusammenstoß, meine Schwiegermutter fiel und brach sich den Arm. Eine Arzthelferin fuhr sie in die Notaufnahme. Zwei Tage später rief meine SM den Arzt an, dieser gab alles zu. Eigentlich wäre er gar nicht in der Praxis gewesen, er war mit dem Kopf nicht bei der Sache und er habe am nächsten Tag Geburtstag. Das Schreiben von der Versicherung hat alles komplett Abgelehnt mit der Begründung: Meine SM sei Schuld und es gäbe plötzlich eine "Zeugin" , dass meine SM selbst Schuld ist und die Versicherung dies (mit großem Hohn) nicht eintritt und alle Zahlungen ablehnt. Ist das rechtens? Ich habe bei einem Anwalt folgendes Zitat entnommen;

"Dies bedeutet jedoch nicht, dass jeder Sturz in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus vom Versicherungsschutz ausgenommen ist. „Steht der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, ist die Versicherung grundsätzlich zur Leistung verpflichtet", so Rechtsanwalt Penteridis. „Winkt z.B. der charmante Patient beim Hinausgehen den Arzthelferinnen zu und stürzt, dann stehen die Unfallfolgen in keinem Zusammenhang mit der ärztlichen Behandlung, mit der Folge, dass die Versicherung zahlen muss", so der Rechtsanwalt Melzer aus Bad Lippspringe."

Ein Anwalt ist für meine Schwiegermama zu teuer und das Amtsgericht sagt, sie solle an ihre Rentenersparnisse gehen müsse. Das kommt für mich nicht in Frage...ich bin ratlos und brauche dringend eine Einschätzung der Rechtslage. Gibt es eine Aussicht auf Erfolg? Wir wollen ja nicht unbedingt den Arzt verklagen etc. aber ein Armbruch in einer Praxis, in dem ein Unfall passiert, welcher in keinem Zusammenhang mit der Praxis steht.

Ich hoffe inständig auf Ihre Hilfe!

Liebe Grüße

Nana

Haftung, Versicherung