Hallo,

wir hatten ein Tiefbau Unternehmen beauftragt, um vor unserem Haus einen Stellplatz zu schaffen. Dabei wurde die Wasserleitung beschädigt. Es wurden vorab keine Pläne bei der Gemeinde abgefragt. Die Leitung wurde 1969 verlegt und lag nicht in einem Sandbett o.ä.

Letztlich hatte der Baggerfahrer keine Chance die Leitung vorab zu erkennen (außer ggf. auf Plänen).

Hafte ich als Bauherr/Auftraggeber oder das Tiefbau Unternehmen.

Falls ich haften muss, übernimmt das die Gebäudeversicherung?

Oder haftet der Unternehmer?
Zudem die Frage welche Kosten übernommen werden? Es entstehen Kosten für die direkte Behebung des Schadens, allerdings besteht die Gemeinde nun auf der Erneuerung der gesamten Zuleitung inkl. Aufreißen der Straße.

Vielen Dank und Viele Grüße,

Marc