Unfall im Baumarkt, wer zahlt?
Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:
Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.
Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.
Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?
Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.
Vielen Dank im Voraus Frank
2 Antworten
Das Risiko deines Verdientsausfalls muss du als Selbständiger schon selbst abdecken.
Ich fürchte, der Baumarkt wird deine "Aushilfstätigkeit" weder der BG melden müssen noch dessen Versicherunger aus Betriebsgefahr Leistung erbringen nüssen, wenn du freiwillig, statt auf einen weiteren Baukmartmitarbeiter zu warten ohne Schutzausrüstung Lagerorte im Regal ausräumen hilfst.
Da ist deren Job, Leistungsausschlüsse zu suchen, die sie IMHO hier wohl finden werden.
G imager761
Wie Du ja in Deiner Anmerkung geschrieben hast, hat der Baumarkt eine Betriebshaftpflichtversicherung und die ist im Grundsatz für Haftpflichtschäden zuständig. Aus meiner Sicht ist auch ein Haftpflichtfall gegeben. Der Baumarkt hätte Vorkehrungen treffen müssen um Kunden vor offenkundig gefährlichen Gegenständen in seinem Bereich zu schützen. Das ist nicht geschehen und deshalb ergibt sich die Haftung sowohl aus unerlaubter Handlung wie auch nach den Grundsätzen über die culpa in contrahendo. Die Haftung trifft zunächst originär den Betriebsinhaber. der wird aber durch seine Versicherung entlastet.
Ein Problem sehe ich allerdings auf Dich zukommen und das kann Dir eventuell noch schlaflose Nächte bereiten: Während beim abhängig Beschäfigten der Verdienstausfall ganz einfach zu ermitteln ist, kann das bei Selbständigen zu gewaltigen Problemen führen. Man kann nicht einfach den bisher erzielten Jahresumsatz hochrechnen, sondern muß ggf Nachweise erbringen, wie hoch der Schaden konkret ist. Mein Rat daher: Wenn es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommen sollte, dann nimm rechtliche Hilfe in Anspruch. Versicherungen haben nämlich einen sehr langem Atem.
Vielen, vielen Dank für diese Antwort.
Nach meinem Rechtsempfinden sehe ich das auch so. Dass das ganze Procedere mit der Versicherung nicht unproblematisch wird, ist vorauszusehen.
Danke