Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

2 Antworten

Das Risiko deines Verdientsausfalls muss du als Selbständiger schon selbst abdecken.

Ich fürchte, der Baumarkt wird deine "Aushilfstätigkeit" weder der BG melden müssen noch dessen Versicherunger aus Betriebsgefahr Leistung erbringen nüssen, wenn du freiwillig, statt auf einen weiteren Baukmartmitarbeiter zu warten ohne Schutzausrüstung Lagerorte im Regal ausräumen hilfst.

Da ist deren Job, Leistungsausschlüsse zu suchen, die sie IMHO hier wohl finden werden.

G imager761

Wie Du ja in Deiner Anmerkung geschrieben hast, hat der Baumarkt eine Betriebshaftpflichtversicherung und die ist im Grundsatz für Haftpflichtschäden zuständig. Aus meiner Sicht ist auch ein Haftpflichtfall gegeben. Der Baumarkt hätte Vorkehrungen treffen müssen um Kunden vor offenkundig gefährlichen Gegenständen in seinem Bereich zu schützen. Das ist nicht geschehen und deshalb ergibt sich die Haftung sowohl aus unerlaubter Handlung wie auch nach den Grundsätzen über die culpa in contrahendo. Die Haftung trifft zunächst originär den Betriebsinhaber. der wird aber durch seine Versicherung entlastet.

Ein Problem sehe ich allerdings auf Dich zukommen und das kann Dir eventuell noch schlaflose Nächte bereiten: Während beim abhängig Beschäfigten der Verdienstausfall ganz einfach zu ermitteln ist, kann das bei Selbständigen zu gewaltigen Problemen führen. Man kann nicht einfach den bisher erzielten Jahresumsatz hochrechnen, sondern muß ggf Nachweise erbringen, wie hoch der Schaden konkret ist. Mein Rat daher: Wenn es zu Schwierigkeiten bei der Schadensregulierung kommen sollte, dann nimm rechtliche Hilfe in Anspruch. Versicherungen haben nämlich einen sehr langem Atem.


FGRLP 
Beitragsersteller
 06.10.2012, 19:00

Vielen, vielen Dank für diese Antwort.

Nach meinem Rechtsempfinden sehe ich das auch so. Dass das ganze Procedere mit der Versicherung nicht unproblematisch wird, ist vorauszusehen.

Danke