Wer muss die Krone bezahlen?
Eine Bekannte holte sich in einer Bäckerei ein Stück Pflaumenkuchen. Beim Essen biss sie so heftig auf ein Stück Pflaumenkern, dass ein Stück eines Zahnes abbrach. Dieser Zahn musste dann überkront werden. Kann sie die Kosten hierfür von der Bäckerei zurück fordern?
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Wer Steinobstkuchen oder -torte (oder genereller: Steinobstspeisen) ißt, mußt mit diesen Partikeln rechnen und kann keinen Schadensersatz fordern.
Anders sähe es aus, wenn in einer Weinschaumcreme ein Kirschkern wäre. Aber dieser Esser müßte sich fragen (lassen), weshalb er diese Speise kauen will.
Ähnliches Ergebnis bei Bleikugeln in Wildspeisen!