Wer muss die Krone bezahlen?

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Wer Steinobstkuchen oder -torte (oder genereller: Steinobstspeisen) ißt, mußt mit diesen Partikeln rechnen und kann keinen Schadensersatz fordern.

Anders sähe es aus, wenn in einer Weinschaumcreme ein Kirschkern wäre. Aber dieser Esser müßte sich fragen (lassen), weshalb er diese Speise kauen will.

Ähnliches Ergebnis bei Bleikugeln in Wildspeisen!