Vom Balkon heruntergefallenen Gegenstand?
Wer haftet bei Schäden einem geparkten Auto unter dem Balkon eines Mehrfamilienhauses?
2 Antworten
Man muss zwischen Haftung aufgrund mangelnder Sorgfalt und einer allgemeinen Betriebsgefahr bzw. höherer Gewalt unterscheiden.
Parkst Du bei einem Sturm unter einem Walnussbaum, dann sollte klar sein, dass die Blätter Lackschäden verursachen können. Das war Dir klar, als Du unter dem Baum geparkt hast, auch wenn das Auftreten des Sturms als höhere Gewalt anzusehen ist.
Parkst Du an einem Mehrfamilienhaus mit Balkonen, so kannst Du dem Grundsatz von Treu und Glauben annehmen, dass die für die Balkone verantwortlichen Personen Gegenstände auf den Balkonen hinreichend gesichert haben, damit keine Schäden an Deinem Fahrzeug entstehen.
Parkst Du irgendwo in der freien Natur und Dein Fahrzeug wird vom Blitz getroffen und geht in Flammen auf (explodieren würde das Fahrzeug nur im Film, in der Realität brennen sie höchstens), dann ist das höhere Gewalt, d.h. Dritte waren ursächlich an Deinem Schaden nicht beteiligt.
In Deinem Fall wäre zu klären, ob eine Vernachlässigung der Sicherungspflicht für Gegenstände auf dem Balkon oder z.B. der Aufsichtspflicht für kleine Kinder, die Gegenstände vom Balkon werfen, vorliegt bzw. ein fahrlässiges Handeln zu dem Schaden geführt hat.
Ein außen angebrachter Blumenkasten, der auf ein Auto fällt, wäre eine vernachlässigte Sicherungspflicht. Eine weggeworfene Zigarette wäre fahrlässiges Handeln. Natürlich muss zweifelsfrei festzustellen sein, welche Partei im Mehrfamilienhaus für den Gegenstand verantwortlich ist.
Soweit Du z.B. einen Blumenkasten nicht ordnungsgemäß gesichert hast, haftest Du als Mieter.
Das kommt ja offensichtlich auf den Gegenstand an. Ein fehlender Blumenkasten ist einfacher zuzuordnen als eine brennende Zigarette oder ein in ein Cabrio ausgeschütteter Eimer mit einem Putzwasser mit einem aggressiven Zusatz.
Also man kann Dich wirklich als kreativ bezeichnen .....
Putzwasser mit einem aggressiven Zusatz.
Wie kann der Geschädigte (vom parkierten Auto) beweisen, dass der Gegenstand von mir ist? (Egal was für ein Gegenstand)