Ich brauch neuerdings ein Hörgerät und habe deshalb von einem Hörgeräteladen Hörgeräte zur Probe bekommen. Nach den ersten Testwochen mit dem ersten Gerät, dessen Akustik mir unangenehm war, war festgestellt worden, dass Geräte mit dem Bügel 'hinter' dem Ohr nicht gut halten, so dass eine In-Ohr-Lösung angestrebt werden müsste. Da dafür aber bei dem Hörgeräteakustiker keine Testgeräte zur Verfügung stehen, sollte noch einmal ein Gerät eines anderen Herstellers mit einem Bügelmodell ausprobiert werden. Von diesem Gerätepaar ist mit eines Hörgerät unbemerkt rausgefallen und nicht wieder gefunden worden. Meine FRAGE: Wer kommt für den Verlust auf? Der Hörgeräteladen oder muss meine Haftpflichtversicherung zahlen oder hab ich den Schaden zu tragen?