Test-Hörgerät verloren - muss Haftpflichtversicherung zahlen?

6 Antworten

Das sind ja dolle Methoden.

Produkte verkaufen, Gewinne damit erzielen, diese Produkte auch ausleihen zur Probe und nicht über einer Firmenversicherung abgesichert. Gegebenenfalls den Kunden noch eine Versicherung für die Zeit anbieten die der Kunde zahlt oder im Vorfeld erst überhaupt nicht da drüber sprechen.

Die Geräte Kosten ja auch nicht viel.

Ok, die meisten Rentner zum Beispiel haben es natürlich auch dicke...

Natürlich finde ich das mit der Versicherung schon OK, ca. 20,- ist besser als den Kunden 1000,- aus der Tasche zu ziehen (ist im Bekanntenkreis so gewesen, am Ende hat man sich auf 300,- geeinigt).

M.E. ist der Ersatzanspruch des Akustikers eingeschränkt durch

Obliegenheiten wie Aufklärung über Vermeidung des Verlust techn. Ausstattung zb Sicherheitsspange Einrede des "quam in suis" , d.h. der Akustiker darf nur die Sorgfalt des Kunden annehmen, die er in eigenen Sachen pflegt. Da ist ein vorheriger HG Verlust wohl entscheidend. Ausserdem wird man dem Akustiker vorhalten können, dass er die Verlustgefahr-Absicherung nicht selbst vornahm+/ dem Kunden nicht anbot. Letzlich darf er nicht den Brutto Preis verlangen, sondern NUR seinen "Einstand" DOC-FUX@T-ONLINE.DE

Wer kommt für den Verlust auf?

Im Zweifel Du.

Der Hörgeräteladen oder muss meine Haftpflichtversicherung zahlen oder hab ich den Schaden zu tragen?

Wieso sollte der Ladeninhaber dafür aufzukommen haben wenn Du das Hörgerät verlierst? Und Deine Haftpflichtversicherung wird ebenfalls vermutlich nichts zahlen.


RatsucherZYX  24.11.2013, 11:35

Im Zweifel Du.

Haftpflichtversicherung wird ebenfalls vermutlich nichts zahlen

Na, das sind doch wohl wirklich eherne Aussagen, wenn du jetzt noch zweifelst oder vermutest, solltest du deine Versicherungsbedingungen aufmerksam durchlesen.

Dennoch, deine Chancen sind äusserst schlecht und liegen näher bei 0 als an 0,1..

Privatier59  24.11.2013, 12:36
@RatsucherZYX

solltest du deine Versicherungsbedingungen aufmerksam durchlesen.

Meine Versicherungsbedingungen in diesem Fall durchzulesen um die Frage zu beantworten wäre ungefähr so sinnvoll wie meine Kontoauszüge anzuschauen um zu beurteilen, ob Du pleite bist.

RatsucherZYX  24.11.2013, 14:03
@Privatier59

Wenn du mal ausnahmsweise nicht vorschnell reagiert hättest, sondern meinen Kommentar zu Ende gelesen hättest, wäre dir klar geworden, dass ich damit den Fragesteller angesprochen habe. Aber, wie immer, der getretene Hund jault. (Deutsches Sprichwort)

Privatier59  24.11.2013, 14:33
@RatsucherZYX

der getretene Hund jault.

Wenn Du ausnahmsweise mal Deine Lesebrille aufgesetzt hättest, hättest Du erkannt, dass ich eine Katze bin und garnicht jaulen kann.

Ich bin Akustiker und kann dazu nur sagen: Weder die Krankenkasse oder die Haftpflicht/Hausrat zahlen bei Verlust während der Ausprobe. Jeder Kunde, welcher ein oder zwei Hörgeräte zum Probe tragen ausleiht, bestätigt den Empfang gegenüber dem Akustiker schriftlich. Wir bieten eine Versicherung an (19,80€ fürs Paar, 6 Wochen Laufzeit und ohne Selbstbeteiligung), der Kunde muss dann ankreuzen ob er sie will oder nicht. Bei nein trägt er also die volle Verantwortung

Hallo, sieh doch erst einmal in die Versicherungsunterlagen deiner Hausratsversicherung.

steht bei dir evtl. :

Mitversichert sind:

• geliehene oder gemietete bewegliche Sachen (z. B. medizinische Hilfsmittel)

www.sv-sachsen.de/web/export/sites/svsa/_resources/download_galerien/produktinfos_2013/S_Haushalt_Garant_Kunde.pdf

Viel Glück ! K.


mig112  25.11.2013, 08:53

HAUSRAT sicher nicht!!!