Zahlt die Haftpflicht die Backofentüre?
Hallo, ich habe in der Wohnung meiner Tochter den Backofen geputzt, während sie im Urlaub ist. Dazu habe ich die Backofentür ausgehängt und zur Seite gestellt. Durch eine stolpernde Bewegung bin ich dann dagegen gestoßen und das Teil ist umgefallen, auf den Fliesenboden. Die komplette Scheibe ist zersplittert.
Ich habe eine Haftpflichtversicherung, Meine Tochter hat aber noch keine Hausrat, da sie eben erst in die Mietwohnung eingezogen ist.
Bezahlt meine Haftpflicht den Schaden, oder ist das ausschließlich ein Hausratschaden?
Für aufschlussreiche Antworten wäre ich dankbar.
6 Antworten
Vielen Dank für die Antworten, Gefälligkeitsschaden hab ich mit drinnen, werde also morgen mal bei meinem Versicherungsvertreter nachfragen.
Ach ja, und der Herd gehört dem Vermieter...
Was eine einzelne Scheibe kostet, muss ich auch erst mal anfragen, der Backofen ist 17 Jahre alt und da ja alle Jahre neue Modelle herauskommen, wird der so nicht mehr hergestellt. Hab erfahren, dass eine komplette neue Türe sage und schreibe 667,59 Euro kosten würde... Da fehlten mir Worte...
Den Schadensersatz gewährt eine Haftpflichtversicherung immer in Höhe des Zeitwerts, es wird also immer Neuwert abzüglich Abnutzung und Alter des Geräts gezahlt.
Also machs wie hildefeuer schon schreibt, kaufe einen gebrauchten Herd und die Sache ist vom Tisch.
Folgende Fragen müssten noch geklärt werden.
Ist deine Tochter unverheiratet und noch im Studium, oder Ausbildung?
Wenn ja, zahlt deine Privathaftpflicht nichts, da deine Tochter noch in deiner PHV mitversichert ist.
Wenn nein, sind Gefälligkeitsschäden in deiner Privathaftpflicht mitversichert, dann wird der Schaden erstattet.
Ansonsten nein!
Außerdem ist die Scheibe der Backofentür nicht über die Hausratversicherung, sondern über eine Glasversicherung versichert.
Sind in Deiner Police Gefälligkeitsschäden aufgeführt, kannst Du eine Schadensmeldung einreichen.
Die defekte Tür und die wohl auch beschädigten Fliesen sollten allerdings so aufbewahrt werden, dass sie durch die Versicherung begutachtet werden können.
Schlüsselwort
Ich hab auch noch eines:
Man fasst in der Wohnung der eigenen Kinder nichts an. Nichts! Nie!
Meine Oma hat hat das schon bei ihrer Mutter gehasst, meine Eltern jammern noch heute darüber, was ihre Mütter in ihrem Haushalt "gutgemeint" haben und ich würde das auch nicht haben wollen und bleibe zum Glück verschont, weil die Eltern weit weg wohnen, sowohl meine als auch ihre.
Und wenn der Dreck zentimeterhoch in der Bude steht - man fasst es nicht an. Punkt!
Das ist fűr eine Mutter nicht so einfach, aber Du hast vollkomnen recht.
Möglicherweise gehört der Herd auch dem Vermieter. Dann wäre wohl keine Gefälligkeitsklausel nötig.
Ja die Backofentüren und die Scheiben darin gehen grundsätzlich häufig kaputt. Das ist leider auf das schlechte Material und schlechte Konstruktionen zurückzuführen. Vor 20-30 Jahren ist so etwas nie kaputt gegangen. Da war die Konstruktion einfach besser. Das wissen die Versicherungen auch.
Ob die Versicherungen dann einen Schaden anerkennen wie auch immer geschehen? Man kann es versuchen. Die Folge wird sein, das die Versicherungen immer teurer werden.
Man kann sich auch bei Ebay für 50€ eine neue Scheibe besorgen und einbauen. Mal sehen wie das so läuft, wenn der Backofen zu alt ist, gibt es keine Scheibe mehr und ein neuer Backofen muss her. Mal sehen ob die Versicherung das dann zahlt. Vermutlich nicht.
Was man mindesten braucht ist ein Kostenvoranschlag vom Handwerker. Den bekommt man meist auch nicht umsonst. Der kostet fast das gleiche wie die Scheibe bei Ebay! Für mich wäre das die schnellere und kostengünstigere Variante, die Scheibe zu ersetzen.
Nicht das man für einen Kostenvoranschlag beim Handwerker 40€ bezahlt und die Versicherung dann nix zahlt. Dann hat man immer noch keine Scheibe drin. Aber man kann dann ja einen neuen Ofen kaufen für 400€ oder man kauft gleich einen gebrauchten bei Ebay für 150€.
Es ist kein Hausratschaden, denn der Schaden ist nicht zurückzuführen auf
- Sturm
- Hagel
- Feuer
- Leitungswasser
- Wohnungseinbruchdiebstahl (es sei denn du wärst eingebrochen um die Türe abzuziehen).
- ggf. erweiterte Elementargefahren (Achtung: die werden bald umbenannt!).
Also Haftpflichtversicherung.
Diese leistet aber nur wenn der Tarif "Schäden aus Gefälligkeitshandlungen" mitversichert hat. Ältere Tarifwerke haben das oft nicht, daher musst du dich fragen ob du deine Sachversicherungen alle 1-2 Jahre durchchecken lässt um auf dem neusten Stand zu sein.
Und ein Blick ins Thema Glasbruchschäden schadet auch nicht. =)
Genau. "Gefälligkeitsklausel" ist das Schlüsselwort. Gut Antwort.