Falsche Ware geliefert wurde! Was soll ich tun?
Ich habe die Grafikkarte für 500 € online im Shop bestellt, bekomme ich aber viel billiger und älteres Modell als die bestellte.
Die falsche Grafikkarte war in der Verpackung von der bestellte Grafikkarte, so habe ich nicht sofort bemerkt, dass in der Verpackung die falsche Grafikkarte ist. Als ich die Grafikkarte bekam, machte ich ein paar Fotos, und in den Schrank gelegt, bis alle anderen Teile des zukünftigen Computers kommen. Nach einem Monat, als alle Computerteile kamen, ich öffnete die Folie der Grafikkarte, und sah, dass drin eine falsche Grafikkarte ist. Ich habe dies sofort dem Online-Shop gemeldet.
Antwort: Die Frist beträgt 2 Wochen nach Erhalt der Ware. Daher können wir vom Prinzip her keine Rückgabe akzeptieren. Aber Online-Shop schickte mir Retourenlabel zu meiner Rücksendung. Das Paket wurde gesendet und geliefert. Seitdem beantwortet das Shop mir nicht.
Nach meiner Rücksendung ist fast zwei Monate vergangen, keine Informationen vom Shop, kein Umtausch, keine Rückerstattung, meine e-mails ignoriert!
Jetzt habe ich keine Grafikkarte und kein Geld.
Wer hat Recht ich oder der Verkäufer?
Meiner Meinung nach ist dies ein Betrug, die richtige Verpackung mit dem falschen Ware.
die Letzte E-Mail vom Verkäufer
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Vielen Dank für deine Nachricht.
Es ist uns unbegreiflich wie eine falsche Garafikkarte in der Verpackung
sein konnte. Alle unsere Produkte werden in genau demselben Zustand
geliefert, in dem wir sie vom Anbieter erhalten.
Du stehst in der Pflicht, erst Recht bei einen solch hochwertigen Artikel,
ihn bei Erhalt umgehend zu prüfen.
Siehe link anbei:
https://www.kauf-vertrag.ch/pruefungspflicht-und-ruegepflicht
Nach Art. 201 OR ist die Wareneingangskontrolle folgendermaßen geregelt:
Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange möglich ist,
die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen. Damit kann der Käufer auch
Fachleute beauftragen. Dann gilt das Urteil nach dem Fachwissen als
maßgebend. Falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu
leisten hat, muss der Käufer diesem sofort Anzeige machen.
Versäumt der Käufer das, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt.
Von daher können wir deine Reklamation nicht mehr annehmen, es lag zu viel
zeit dazwischen.
Wir hoffen auf dein Verständnis.
Mit besten Grüßen,
4 Antworten
Der Internetshop ist in der Schweiz und Du zitierst das Obligationenrecht der Schweiz.
Gleichzeitig aber wird der Kaufpreis von Dir in Euro beziffert.
Das wirft natürlich Fragen auf: Wohnst Du auch in der Schweiz? Wenn nicht, wo dann?
Von solchen Fragen hängt ab, welches Recht überhaupt anwendbar ist.
Ich kann von mir nicht behaupten Spezialist im schweizerischen Recht zu sein, habe aber aufgeschnappt, daß es beispielsweise bei Internetkäufen in der Schweiz kein 14-tägiges Rücktrittsrecht gibt. Das macht die Sache dann natürlich wesentlich schwieriger.
Hast Du das hier gelesen?
https://de.trustpilot.com/review/www.grooves.land
Der Anbieter ist für schlechten Kundenservice bekannt.
Selbstverständlich darfst Du bei Falschlieferung auch später als 14 Tage Deine Rechte geltend machen. Aber wenn die Gegenseite nicht will bleibt nur der Anwalt.
Das habt Ihr (in dem Fall Du) jetzt von Euerer dämlichen Online-Bestellerei.
Natürlich stimmen die 14 Tage - aber das weiss man vorher.
Jetzt kannst Du den Klageweg beschreiten.
Aber das ist doch alles eine bekannte Sache. Viele Kunden ziehen ihre alte Grafikkarte aus dem PC raus, packen die in die neu Verpackung und schicken diese zurück. Der Lieferant prüft die Reklamationen nicht und verkauft die Retouren einfach ungeprüft weiter als neu aber etwas billiger.
Das ist schon mit kompletten Servern passiert, wo nur die Elektronik getauscht wurde und man von außen gar nix erkennen kann.
Hinzu kommt, das es bei Grafikkarten eine ganze Reihe von Fälschungen gibt, die man mit in Augenscheinnahme nicht erkennen kann.
All dies ist eigentlich hinlänglich bekannt und wird auch publiziert z. B. in der ct.
Warum Du dann einen Lieferung nicht sofort testest ist nicht zu erklären. Mit Deiner verspäteten Reklamation steht Du jetzt als vermeintlicher Betrüger da.
Ganz klar das ist Lehrgeld was bezahlt wurde.
Ich überprüfte die Modell-Nummer auf der Verpackung, aber ich konnte mich nicht vorstellen, dass drin eine falsche Grafikkarte sein kann . Die Verpackungsfolie war versiegelt, die Ware sah neu aus. Ich habe oft über das Internet kaufen, aber dies ist noch nie passiert! Wenn ein Problem vorliegt, ist der Verkäufer dafür verantwortlich, die zurückgesendete Ware vor dem erneuten Senden zu überprüfen! Oder denkst du anders? Darüber hinaus gibt es Seriennummern, mit denen es überprüfen können, wo und von wem und an wen die Grafikkarte verkauft wurde.
Hallo, wie bezahlt ?
Wenn nicht mit paypal, hast Du ein Problem. Du kannst nichts beweisen.
Ich würde Strafantrag stellen, vielleicht gibt der Händler dann nach.
Viel Glück
Barmer
Der Internetshop ist in Deutschland in Berlin, ich wohne auch in Deutschland.
https://www.grooves-inc.de/impressum.php?osCsid=3a7b190d607901860273a56fd3e0fce7