Nach dem Entleeren (im Wohngebiet) der gelben Tonne (welche ja recht groß ist) hat der Mitarbeiter der Müllabfuhr die Tonne einfach auf die Straße gestellt...so, dass Autofahrer auf die andere Seite ausweichen müssen.

Da aber auch ein Anwohner (vorher schon) sein Auto direkt neben der Tonne geparkt hatte, frage ich mich nun, wer dafür haften müsste, wenn die Tonne (durch Sturm) z. B. auf das Auto fällt... Schließlich muss doch die Müllabfuhr die Tonne wieder "ordnungsgemäß" auf den Bürgersteig stellen und nicht mitten auf die Straße und unmittelbar neben einem Auto?? 😳

Da ich das Geschehen zufällig mitbekam, hatte ich den Mitarbeiter darauf hingewiesen. Dieser antwortete mir allerdings, dass schon "irgendjemand" die Tonne auf den Bürgersteig schieben würde... 🙄

Darf die Müllabfuhr die leeren Tonnen wirklich mitten auf die Straße stellen??

Danke!