Haftung bei zur Nutzung überlassener Küche?

2 Antworten

ist mindestens 40-50 Jahre alt,
falls das Alter der Küche hierbei eine Rolle spielt.

genau darum geht es ..... diese Küche hat einen Restwert von "unter" Null ..... der Vermieter darf die Küche gerne auf eigene Rechnung / in Eigenleistung selbst ausbauen / entsorgen und eine Ersatzküche beschaffen.

https://praxistipps.focus.de/lebensdauer-einer-kueche-alle-infos-zur-haltbarkeit_97872

https://www.mylechner.de/blog/pflege-reinigen/alte-kueche-neu-gemacht-wertvolle-tipps-fuer-eine-lange-lebensdauer/


Vroni52 
Beitragsersteller
 26.11.2020, 01:45

Hallo wilees,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung der Frage.

Dabei spielt es keine Rolle, dass die Küche laut Mietvertrag ausdrücklich nur zur Nutzung überlassen wurde?

Herzlichen Dank

wilees  26.11.2020, 09:01
@Vroni52
Dabei spielt es keine Rolle, dass die Küche laut Mietvertrag ausdrücklich nur zur Nutzung überlassen wurde?

Alleine diese Klausel im Vertrag betrachte ich als sehr fragwürdig. Denn meiner Sicht erkennbar versucht sich der Vermieter (s)einer Pflicht zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft dieser Küche zu entziehen. Motto wenn die Küche "zusammenbricht" hat er nichts damit zu tun / muss er keinen Schadenersatz leisten?

Der Vermieter möchte doch bitte darlegen, in welcher Form der Mieter die "Unbrauchbarkeit" der Küche verschuldet haben soll.

Im Übrigen wäre hier maximal der Zeitwert zu erstatten, keinesfalls eine neue Küche. Ich würde den Zeitwert spontan auf 0,01 € schätzen.