Haftung bei zur Nutzung überlassener Küche?
Hallo zusammen,
die Wohnung ist gekündigt und der Auszug steht bevor.
Dem Mieter wird vorgeworfen, dass die Küche durch Verschulden des Mieters nicht mehr "brauchbar" ist und deshalb vom Mieter ausgebaut und entsorgt werden soll. Der Vermieter möchte dann eine neue bzw. auch wieder gebrauchte Küche kaufen um die alte zu ersetzen und die Kosten dem Mieter in voller Höhe in Rechnung stellen. Darf er das? Die Küche, die dem Mieter zur Verfügung gestellt wurde (sie ist nicht gemietet, sondern nur zur Nutzung überlassen) ist mindestens 40-50 Jahre alt, falls das Alter der Küche hierbei eine Rolle spielt. Die Elektrogeräte verbleiben in der Küche, um diese geht es also nicht.
Vielen Dank für die Hilfe! :-)
2 Antworten
ist mindestens 40-50 Jahre alt,
falls das Alter der Küche hierbei eine Rolle spielt.
genau darum geht es ..... diese Küche hat einen Restwert von "unter" Null ..... der Vermieter darf die Küche gerne auf eigene Rechnung / in Eigenleistung selbst ausbauen / entsorgen und eine Ersatzküche beschaffen.
https://praxistipps.focus.de/lebensdauer-einer-kueche-alle-infos-zur-haltbarkeit_97872
Dabei spielt es keine Rolle, dass die Küche laut Mietvertrag ausdrücklich nur zur Nutzung überlassen wurde?
Alleine diese Klausel im Vertrag betrachte ich als sehr fragwürdig. Denn meiner Sicht erkennbar versucht sich der Vermieter (s)einer Pflicht zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft dieser Küche zu entziehen. Motto wenn die Küche "zusammenbricht" hat er nichts damit zu tun / muss er keinen Schadenersatz leisten?
Der Vermieter möchte doch bitte darlegen, in welcher Form der Mieter die "Unbrauchbarkeit" der Küche verschuldet haben soll.
Im Übrigen wäre hier maximal der Zeitwert zu erstatten, keinesfalls eine neue Küche. Ich würde den Zeitwert spontan auf 0,01 € schätzen.
Hallo wilees,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung der Frage.
Dabei spielt es keine Rolle, dass die Küche laut Mietvertrag ausdrücklich nur zur Nutzung überlassen wurde?
Herzlichen Dank