Arbeitslaptop und Firmenschlüssel aus Firmenwagen gestohlen - wer bzw welche Versicherung zahlt?
Hallo zusammen,
in meinen Firmenwagen wurde nachts eingebrochen, eine Scheibe wurde eingeschlagen und die Tasche mit Arbeitslaptop und Arbeitsschlüssel wurde entwendet. Die Tasche und deren Inhalt waren von außen nicht direkt erkennbar, Jacke und ähnliches lagen verdeckend drüber. Wer haftet hierfür bzw. welche Versicherung übernimmt den Schaden?
3 Antworten
Ich würde hier den Kollegen klar widersprechen. Ich kann aus der Schilderung des FS keine Hinweise auf grobe Fahrlässigkeit erkennen. Für grobe Fahrlässigkeit hättte das Auto z. B. offen stehen oder in einer als gefährlich bekannten Gegend stehen müssen.
Laptop und Schlüssel nachts in einem verschlossenen Auto in einer normalen Wohngegend zurückzulassen wird in der Regel als mittlere Fahrlässigkeit eingestuft. Dementsprechend wäre der Schaden auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuteilen. Die Quote wäre nach dem Grad der Fahrlässigkeit und der Höhe der Gefahr auszurichten.
Danke, vollkommen richtig. Nach kurzer Absprache mit dem Arbeitgeber, war dieser sich auch nicht sicher und hat mich schon nach meinen Versicherungen befragt. Jetzt kann ich ins nächste Gespräch mit ein paar mehr Gedanken und Informationen.
Das ist m. M. n. ein grob fahrlässiges Verhalten.
Ich denke mal, wenn Du keinen großzügigen Arbeitgeber hast, dass Du dafür haftest.
Rein vorsorglich würde ich das schon einmal Deiner privaten Haftpflichtversicherung melden.
Hoffentlich hast Du auch Schlüssel vom AG mit eingeschlossen!
Ja Schlüsselverlust vom Arbeitgeber ist in meiner Haftpflicht mit eingeschlossen
Auf keinen Fall die Kasko-Versicherung, denn du hast keine Sachen im Auto liegen zu lassen. Die Kasko übernimmt nur Schäden, wenn fest verbaute Teile gestohlen werden.
Bestenfalls zahlt deine Hausratversicherung. Da musst du aber in die Vertragsbedingungen schauen.
Ich gehe aber stark davon aus, dass du das selber bezahlen musst.
Hausrat wohl eher nicht!
Ich verstehe das so, dass das ein Laptop vom AG war.
Dann wohl eher, wenn überhaupt, die priv. Haftpflicht!
Bei mir sind Gegenstände, die im PKW liegen, durch die Hausratversicherung abgedeckt, egal wem die gehören. Jedoch muss das Auto dafür in der Nacht in meiner verschlossenen Garage stehen.
Die private Haftpflicht kommt wegen grober Fahrlässigkeit eher nicht auf.
Vielleicht ist der AG ja gnädig 😀
Danke für die schnellen Antworten. Auto stand an der Straße, aber ist das tatsächlich grobe Fahrlässigkeit?
Das ist es. Meine Tochter hat schon in der Fahrschule gelernt, dass man niemals Gegenstände im Auto liegen lassen darf.
Nicht zwangsläufig alles was man in der Schule gelernt hat und nicht immer beachtet ist zwangsläufig grob fahrlässig. Was natürlich nichts dran ändert, dass es grob dumm ist :(
Ja, die Lage an Quellen im Internet ist da auch nicht ganz eindeutig, unter https://www.stc-makler.de/arbeitslaptop/ wird zum Beispiel von Mittlere Fahrlässigkeit gesprochen. Aber da kann man sich vermutlich auf lange Diskussionen mit der Versicherung einstellen.
Die private Haftpflicht kommt wegen grober Fahrlässigkeit eher nicht auf.
Grobe Fahrlässigkeit unterliegt der Haftpflichtdeckung. Nur Vorsatz ist ausgeschlossen.
Danke für die Info, so wird es auch auf https://www.stc-makler.de/arbeitslaptop/ eingeschätzt. Vermutlich muss man sich auf lange Diskussionen mit der Versicherung einstellen.