Sturm-Dachziegel auf Nachbarauto. Wer haftet?

3 Antworten

Sturm - Dachziegel werden orkanbedingt vom Dach geschleudert = höhere Gewalt, sprich der Nachbar bleibt auf seiner SB bei der TK sitzen - Du kannst nicht haftbar gemacht werden.

Vielleicht wäre besagtem Nachbarn "100" Meter weiter ein städtischer Baum aufs Autodach geknallt - sorry - schlichtweg Pech..... und wenn ein betroffener PKW-Besitzer dann keine TK hat, bekommt er von niemandem Schadenersatz.

Wenn Dein Dach im technisch einwandfreien Zustand war, dann spricht man von höherer Gewalt und Du bist rechtlich betrachtet nicht haftbar zu machen.

Ob Du das freiwillig übernimmst, damit euer nachbarschaftliches Verhältnis nicht gestört wird, ist eine andere Geschichte.


Vibrant57  19.02.2022, 11:48

Warum sollte er das tun? Wenn der Nachbar keine geeignete Versicherung hat, ist er selbst schuld.

Sternchen67 
Beitragsersteller
 19.02.2022, 12:05
@Vibrant57

Er hat ja eine Versicherung...es geht um die Eigenbeteiligung!!!

Alarm67  19.02.2022, 19:59
@Vibrant57

Sorry, Lesen UND Verstehen!

Ich schreibe NICHTS vom Sollen!

"Ob Du das freiwillig übernimmst, damit euer nachbarschaftliches Verhältnis nicht gestört wird, ist eine andere Geschichte."

Oder was verstehst Du am Wort "freiwillig" nicht?

Vibrant57  19.02.2022, 21:00
@Alarm67

Von Sollen habe ich auch nie geredet.

Frage ist nur, warum man das freiwillig tun sollte? Der User hat ja schließlich nicht den Schaden verursacht! Dass der Nachbar offenbar nichts von Umwelteinflüssen gehört hat, ist nicht sein Problem.

Du kannst das ja Deiner Privat Haftpflichtversicherung melden. Weil der Schaden ja durch Eigentum verursacht wurde. Die Juristen dort werden schon eine Antwort geben. Die Antwort reichst Du dann weiter an den Autobesitzer.

Es ist nicht so, das man aus der Haftung frei ist bei herunterfallenden Gebäudeteilen.


Sternchen67 
Beitragsersteller
 19.02.2022, 13:51

Scheint nicht so eindeutig zu sein, da verschiedene Meinungen geäußert werden.....

hildefeuer  19.02.2022, 12:30

Das hängt aber auch ab, ob das Auto auf privat Grund stand oder auf öffentlichem Grund.