Auto abgemeldet. Schaden durch Wassereinbruch in die Garage. Haftung?
ich habe einen Pkw in der Tiefgarage stehen, der im Moment abgemeldet ist. Ich zahl(t)e Gebühren an die Versicherung (vermutlich für die Versicherung des stillgelegten Pkw - Ruheversicherung??? ). Nun ist in die Garage Wasser in Schlamm eingedrungen, der Wagen geschädigt dadurch.
Haftet hier die Versicherung?
(Info: der Wagen war bis Ende 2013 zugelassen und hatte Haftpflicht und Teilkasko)
2 Antworten
Der Schaden ist ja nun eindeutig passiert, nachvollziehbar und nachweisbar. Nach deiner Schilderung klingt es nach einem Elementarschaden - trotzdem wirst du hier keine belastbare Antwort bekommen. Beispielsweise ist unklar, wieso du Beiträge zahlst, obwohl die Ruheversicherung prämienfrei gewährt wird. Des Weiteren ist fraglich, ob es sich bei der Tiefgarage um eine öffentliche Fläche handelt...
Warum fragst du nicht einfach deinen Versicherer, ob Deckung besteht!?
Wenn Du den Wagen nur abgemeldet hast, endet die Versicherung automatisch.
Hast Du der Versicherung aber gemeldet, dass die Abmeldung nur vorübergehend ist dann kannst Du den Vertrag ruhen lassen mit Ruhestandversicherung. Dann wäre das Fahrzeug für bis zu 18 Monate weiterversichert.
Prüfe Deine Versicherungsunterlagen wegen des Deckungsumfangs.
das meinte meine Versicherung nicht oder anders: Anfang des Jahres bekam ich eine Rechnung und fragte die Versicherung, warum ich zahlen sollte, wo der Pkw doch abgemeldet ist. Die Versicherung meinte, solange der Wagen nicht veräussert ist, müsse ich zahlen. Eine Anrechnung der Zahlung käme dann, wenn a) der Wagen verkauft wird oder b) der Wagen wieder angemeldet würde.
Verstanden habe ich nicht, aber ich habe gezahlt.