Wir haben im Urlaub, in einem Einkaufswagen eine Geldbörse gefunden und uns an die dortige Marktleiterin gewand. In ihrer Gegenwart wollte ich sie öffnen, bevor ich sie ihr aushändigte. " Das dürfen Sie nicht, händigen Sie mir die Geldbörse aus, die kommt in den Tresor bis sie abgeholt wird....". Ich hab dann trotzdem kurz reingeschaut und den Personalausweis herausgeholt, was den Unmut der Marktleiterin auslösste. Ich hab ihr dann doch alles übergeben, sie würde sich drum kümmern. Abgesehen davon, dass ich keinesfalls einen Finderlohn angenommen hätte, bleibt mir die Frage, ob ich richtig gehandelt habe oder doch eine gewisse "Haftung" meinerseits gegenüber dem rechtlichen Besitzer für mich bleibt. Ich habe ja eine Fundsache an einen dritten weitergegeben, ohne mich über den tatsächlichen Wert der Fundsache informieren zu können.
Gefundene Geldbörse im Supermarkt abgeben?
Haftung,
Recht