Unfall im Bowlingcenter. Wie vorgehen? Wer haftet?
Wir waren vor 5 Tagen in einem Bowling-& Billardcenter Geburtstag feiern. Wir hatten das gesamte Objekt zur Verfügung. Konnten bowlen, Tischtennis spielen etc. In der Nähe der Tischtennisecke waren ungesicherte Schieferplatten zart an die Wand gelehnt. Der Tischtennisball rollte dahinter. Wir versuchten, ihn zu erreichen und neigten diese nur einige cm, um besser ranzukommen. Daraufhin fielen diese 4 schweren Schieferplatten ( ausrangiert aus Billardtischen und nicht sicher verstaut oder gesichert gegen umfallen) auf meinen Mann und quetschten sein Bein ein. Er erlitt Verletzungen am Knie, dem Schienbein und dem Fuß. Der Knöchel ist immer noch blau und geschwollen. Wir waren Montag beim Arzt und geröntgt werden brauchte laut ihm nicht. Nun ist die Frage, ob man irgendwie versichert ist, wenn einem sowas in einem Lokal passiert. Wie sollen wir vorgehen? Die Mitarbeiter haben dem Vorfall bemerkt, aber nichts über die Meldung eines Personenschadens oder der gleichen angeboten.
2 Antworten
Aus meiner Sicht ist der Veranstalter frei von der Haftung.
Ihr hättet euch richtig verhalten, wenn ihr Hilfe von den Mitarbeitern geholt oder euch einen neuen Tischtennisball geben lassen hättet.
Wenn die Schuld hätten, dann sollten die das ihrer Betriebshaftpflichtversicherung melden.
Und für solche Risiken, also Unfälle, kann man sich über eine private Unfallversicherung absichern.
Ihr habt am Inventar von denen nichts zu suchen gehabt!
"und neigten diese nur einige cm, um besser ranzukommen"
Ich wiederhole das ganze für Leute, die das vielleicht nicht verstehen wollen und/oder können:
Ihr hättet euch richtig verhalten, wenn ihr Hilfe von den Mitarbeitern geholt oder euch einen neuen Tischtennisball geben lassen hättet.
In der Nähe der Tischtennisecke waren ungesicherte Schieferplatten zart an die Wand gelehnt. Der Tischtennisball rollte dahinter. Wir versuchten, ihn zu erreichen und neigten diese nur einige cm, um besser ranzukommen.
Und genau das hättet ihr nicht tun dürfen. Sich eigenmächtig am Inventar zu schaffen zu machen, ist mindestens fahrlässig. Inwieweit hier den Verantwortlichen für das Bowlingcenter mangelnde Sicherung vorzuwerfen ist, wäre anhand der räumlichen Situation vor Ort zu prüfen. Ich würde das nicht grundsätzlich ausschließen, halte deren Verantwortung allerdings für sekundär gegenüber eurer eigenen Verantwortung.
Im Detail werden das aber nur Anwälte und ggf. ein Gericht klären können, das ist hier im Forum nicht möglich.
wenn wir durch das inventar von denen verletzt wurden? es hätte auch eines unserer kinder sein können 😪