Kurzarbeit und Steuernachzahlung?

3 Antworten

Kurzarbeitergeld fällt unter den Progressionsvorbehalt. Aber bei den ganzen Paketen, die die Regierung derzeit raushämmert kann ich mir vorstellen, dass das Kurzarbeitergeld aus 2020 freudigerweise nicht in den Progressionsvorbehalt fällt.

Und wenn dein Dad die Zahlungen ans Finanzamt nicht erbringen kann, auf eine Ratenzahlung lassen die sich doch ein.


iQuexus 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 18:10

Ja aber meine Sorge war, da wir ja zusammen wohnen und ich durch mein Gehalt und meinen Rücklagen das bezahlen könnte das ich zur Kasse gebeten werde.

Wieso sollte wegen Kurzarbeit eine Steuernachzahlung fällig sein? Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht. Da das Kurzarbeitergeld relativ gesehen niedriger als der normale Verdienst ist, sollte daraus trotz des Progressionsvorbehaltes allenfalls eine kleine Steuerrückzahlung entstehen.

Und wieso solltest Du für evtl. Steuernachzahlungen Deines Vaters in Anspruch genommen werden, nur weil Du bei ihm wohnst? Jeder ist für seine eigenen Finanzen verantwortlich.


iQuexus 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 18:11

Meine Sorge war das ich in dem Fall, weil ich mit ihm zusammen wohne und genug Rücklagen habe und ein guten Verdienst das ich zur Kasse gebeten werde

Zappzappzapp  08.06.2020, 22:09
@iQuexus

Natürlich musst Du nicht für seine Steuerschulden haften. Das wäre ja noch "schöner", wenn eine gemeinsame Wohnung eine Mithaftung für Steuerschulden begründen würde.

NMAFFM  07.06.2020, 17:17

Weil Sozialleistungen wie zB ALG1 unter den Progressionsvorbehalt fallen, ebenso das Elterngeld. Stand heute muss das KUG in einer Form versteuert werden. Nur hoffe ich, dass es uns die Regierung erlässt.

Zappzappzapp  09.06.2020, 01:23
@NMAFFM

Wie Du aus meiner Antwort entnehmen kannst, ist mir das Thema Progressions-vorbehalt bekannt. Dieser führt aber in der Regel nicht zu einer Steuernachzahlung.

Natürlich führt der Pv zu einer höheren Steuerbelastung des verbliebenen Regeleinkommens als ohne den Pv, aber nicht zu einem höheren Steuersatz, als dem, den man ohnehin gehabt hätte.

Die auf das reguläre Einkommen abgeführten Steuern wurden bereits mit dem Steuersatz auf das hochgerechnete Jahreseinkommen berechnet. Jetzt sind reguläre Einkünfte entfallen und durch steuerfreie Leistungen ersetzt worden. Diese Leistungen werden als fiktives Bruttoeinkommen wieder hinzugerechnet und darauf wiederum der Jahressteuersatz berechnet. Dieses fiktive Einkommen ist aber in der Regel niemals höher, als das Regeleinkommen gewesen wäre.

Daher ist auch der Steuersatz nicht höher, als der, mit dem das "normal" erzielte Einkommen bereits versteuert wurde, also entsteht durch den Pv auch keine Nachzahlung. Der Pv soll lediglich verhindern, dass durch die steuerfreien Einkünfte eine ungerechtfertigte zusätzliche Steuerersparnis für das verbliebene steuerpflichtige Einkommen entsteht.

Nein, damit hast Du nichts zu tun.


iQuexus 
Beitragsersteller
 07.06.2020, 18:12

Ich hatte Sorge das die auch meine Finanzen anschauen, weil wir zusammen wohnen und dann sehen, ob der kann ja zahlen und mich zur Kasse beten