BAföG Vermögensänderung während Förderung?
Was ist, wenn man währned der BAföG-Förderung z. B. ein Erbe bekommt (oder einen anders bedingten Zuwachs an Vermögen), welches dafür sorgt, dass der Freibetrag von aktuell 8200€ überschritten wird.
Muss man die Änderung überhaupt angeben - weil die Förderung wurde ja bereits gewährt.
Es geht um die Regelung in Bayern (falls das diesbezüglich einen Unterschied darstellt).
Studium,
BAföG