Mein Sohn 13 hat an einer Schule ein Fenster eine Lampe und ein Plexiglas kaputt gemacht er ist autistisch und Hyper aktiv werden muss die Schaden bezahlen?

3 Antworten

Das ist alles eine Frage der genauen Umstände.

Du musst es nur dann bezahlen, wenn man Dir zum Vorwurf machen könnte, dass Du Deine Aufsichtspflicht verletzt hättest. Aber man muss nicht dauernd auf ein Kind aufpassen.

Dein Sohn muss es dann bezahlen, wenn er die erforderliche Einsichtsfähigkeit hat. Wenn er also aufgrund seines Alters und seiner Entwicklung die Einsicht hat, dass man das nicht kaputt machen darf und wenn er auch nach dieser Einsicht handeln konnte. §823 Abs. 3 BGB § 828 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Dann würde Dein Sohn mit seinem Vermögen haften. (Bzw. Eure Haftpflichtversicherung, sofern man nicht von Vorsatz ausgehen muss. Die muss dann an seiner Stelle zahlen. Wenn der Sohn die Sachen absichtlich kaputt gemacht hat, dann muss die Versicherung nicht bezahlen, weil vorsätzliche Schäden immer ausgeschlossen sind.) Wenn er aber aufgrund seines Autismus und seiner Hyperaktivität das nicht einsehen konnte oder nicht vernünftig handeln konnte, haftet er nicht. In diesem Falle müsste auch die Haftpflichtversicherung nichts bezahlen.

Wenn niemand haften muss, dann bleibt der Schaden an der Schule, bzw. dem Schulträger hängen.


Czarek 
Beitragsersteller
 09.08.2022, 19:06

Es war aber ausserhalb von Schulzeiten, deswegen weiss ich nicht ob der Versicherung es in Betracht zieht dass er seine Krankheit nicht im Griff hat und manchmal Sachen macht dir nicht wirklich will oder wenigstens weiss nicht was sie dann verursachen.

AndiRat  09.08.2022, 19:18
@Czarek

Die Versicherung wird das sicher prüfen. Man muss hier aufpassen. Denn die Versicherung kann den Schaden zwar zahlen aber danach kündigen. Nach jedem Schadensfall kann eine Versicherung kündigen. Und es ist wichtig, dass Ihr eine Haftpflichtversicherung habt.

Seweit Dein Kind im Rahmen seiner Beeinträchtigung als deliktfähig einzustufen ist, wird "er" für den Schaden aufkommen müssen.

Ansonsten bleiben die Kosten bei der Allgemeinheit hängen, da Du nicht haftest - sprich Du hast ja nicht Deine Aufsichtspflicht verletzt.

Vermutlich niemand.


Angelsiep  09.08.2022, 18:26

Niemand heißt, daß es nicht repariert wird.