Schmerzensgeld bei traumatischer Patellaluxation?

Hallo, ich hätte jedoch einige Fragen bezüglich dem Anspruch bei privater Haftpflichtversicherung. 

Kurz zu meinem Sachverhalt:

Meine Partnerin (getrennt wohnhaft) ist auf mein Knie gefallen, wobei mein Bein umgeknickt ist, und daraufhin die Patella luxierte. Ich wurde von einem Notarzt untersucht. Bei Befragung des NRS habe ich eine 10 angegeben, aufgrund des heftigen Schmerzes. Im Krankenhaus wurde die Patella repositioniert und geröntgt. 

In einem späteren MRT wurden einige Eindellungen an der Patellarückseite, Blutergüsse und ein angehender Riss des Meniskusbandes festgestellt. 

Da ich heute den Fragebogen meiner Krankenkasse bekommen habe, wurde ich dran erinnert dass ich einen Schadensersatzanspruch habe. 

Meine Partnerin hat eine private Haftpflichtversicherung, und muss daher nicht selber zahlen, was mir persönlich wichtig war. 

(1) Kann ich nun meine folgekosten bei ihrer Haftpflichtversicherung geltend machen? (ungefähr 50€ aufgrund der Pauschale des Rettungsdienstes, etliche Zuzahlungen für Orthesen und für Medikamente zur Thromboseprävention)

(2) Kann und sollte ich gegebenenfalls ein Schmerzensgeld geltend machen? 

Mir ist es wichtig meine Partnerin nicht zu belasten, da es ein ungewollter Unfall war. Ist es eurer Meinung moralisch richtig ein Schmerzensgeld zu verlangen, da es meine Freundin betrifft? Wie würdet ihr handeln? 

Mir geht es hauptsächlich darum, dass ich in Zukunft eine extrem höhere Chance habe, dass dies erneut passiert. 

Und falls die Kniescheibe erneut luxiert, komm ich um eine operative Erneuerung des Meniskusbandes nicht herum, was mich ungefähr ein ganzes Jahr arbeitsunfähig machen würde. 

Falls ihre Haftpflichtversicherung zahlt, wäre ich demnach zukünftig abgesichert und könnte mir den Betrag bei einem erneuten Unfall, der laut meines Chirurgen selbst bei alltäglicher Belastung erneut passieren kann, aufheben. 

Des Weiteren mache ich mir Sorgen dass ihre Haftpflicht rechtliche Schritte einleitet. Einen Rechtsstreit mit meiner Lebensgefährtin ist das letzte was ich möchte. 

(3) Was wäre ein gerechtfertigter Betrag für ein Schmerzensgeld bei einer traumatischen Patellaluxation? Und könnte ich ihre private Haftpflicht einfach mit einem Unfallbericht und den zugehörigen ärztlichen Anamnesen anschreiben? Oder regelt das meine Krankenkasse automatisch, wenn sie ihren Schadensersatz bei der Haftpflicht meiner Partnerin einfordert?

Vielen Dank schon mal vorneweg, und ich entschuldige mich für die vielen verschiedene Fragen!

Haftpflichtversicherung, Recht, Schmerzensgeld, Unfallschaden
Versicherung verlangt von Geschädigten Gutachterkosten?

Hallo Zusammen! Folgendes hat sich ereignet: -Person A hat das Handy von Person B auf den Boden fallen lassen und somit war es nicht mehr funktionstüchtig - Person A hat den Schaden seiner Versicherung gemeldet. - Die Versicherung hat noch sehr langem hin und her diverse Nachweise wie (Gutachten von Apple, Fotos des Geräts, detaillierte Beschreibung) gefordert. - Anschließend wurde Person B gebeten (von der Versicherung der Person A!) das Handy einzusenden. Dieses sollte durch einen Gutachter geprüft werden. - Hierbei ist zu beachten, dass es bis zu diesem Zeitpunkt keinerlei Aufklärung über entstehende Kosten gab. Ferner wurde der Gutachter ja auch nicht von Person B beauftragt.

  • Der Gutachter hat festgestellt dass das Handy nicht wie beschrieben beschädigt wurde.Angeblich lag ein Wasserschaden vor, der sich defintiv nicht ereignet hat.

  • Nun erhält Person B ein Schreiben von der Versicherung, dass die Versicherung den Schaden zurückweist, da der Gutachter dies nicht für plausibel hält. Desweiteren schreibt die Versicherung "Da Gutachterkosten entstanden sind, die ohne ihre Meldung nicht angefallen wären, bitten wir Sie die Gutachterkosten in Höhe von 250,-€ an XXXXX mit dem Verwendungszweck XXXXX zu überweisen"

  • Nach einer 1 Seitigen Mail mit diversen Erläuterungen+ sämtlichen Details zum Unfall, bekommt Person B einen Einzeiler von der Versicherung zurück. ("Wir halten nach wie vor an unserer Entscheidung fest."

Person B hat seitdem nicht reagiert und am 28.11 einen Brief von der Versicherung erhalten, dass das Geld nach wie vor nicht eingegangen sei und Person B doch bitte bis zum 07.11. die 250,-€ überweist.

Person B hat das Handy nach wie vor nicht(!) von der Versicherung zurück erhalten!

Frage: - Ist es rechtens, dass Person B(Geschädigter) die Kosten für einen Gutachter zahlen muss, den er nicht beauftragt hat? Es gab hier auch keine Aufklärung über Kosten.

  • Wie sind die weiteren Schritte der Versicherung? Was hat Person B zu befürchten?

  • Falls(!) die 250,-€ durch Person B gezahlt werden, ist dies ein Schuldeingeständnis und führt zu einer Strafanzeige wegen Betrug? (Davon war aber niemals die Rede).

Wie sollte sich Person B jetzt verhalten? Das Handy hat die Versicherung nicht zurück geschickt, zudem verlangen Sie 250,-€ für den Gutachter, bei einem Schadensfall i.H.v. 270,-€ (Zeitwert des Handys) Das steht für Person B natürlich in keiner Relation hier einen gerichtlichen Streit einzugehen.

Ich bedanke mich schon mal recht herzlich im Voraus!

Viele Grüße

Haftpflichtversicherung, Versicherung
Unfall im Baumarkt, wer zahlt?

Ich hatte am Montag einen Unfall in einem Baumarkt, der wie folgt ablief:

Ich wollte eine Single Küche kaufen und bat die Verkäuferin mir eine Solche aus dem Regal zu holen. Die Palette, auf der die Küche lagerte, war ca. 2 Meter hoch. Oben auf der Palette lagen die Edelstahl Spülen mit intigrierten Kochplatten (dementsprechend schwer). Da die Mitarbeiterin alleine war und die Spülen nicht von der Palette heben konnte, half ich ihr dabei. Die ersten 4 Spülen haben wir im Teamwork abgeladen und die 5 Spüle schupste die Mitarbeiterin schneller von der Palette, wie ich sie entgegennehmen konnte. Die Spüle fiel in Richtung mein Gesicht und ich habe die fallende Spüle abwehren und auffangen wollen. Beim auffangen der Spüle schnitt ich mir mit der scharfen Edelstahlkante in zwei Finger bis auf die Knochen. Es sah sehr schlimm aus und ich habe bis zum eintreffen des Rettungswagens ca. 0,5 Liter Blut verloren. Aufgrund der Erstdiagnose des Notarztes wurde ich mit dem Verdacht auf Teilamputation sofort in die Uni Klinik/Handchirurgie geliefert. Dort wurde ich dann 2 Stunden lang an der Hand operiert und die zwei Finger wurden mit ca. 20 Stichen genäht. Nach Aussage des Chirurgen ist mit 95 prozentiger Sicherheit nicht mit Folgeschäden zu rechnen.

Hier das Problem: Da ich Selbstständig und die nächsten 4-6 Wochen nicht arbeiten kann, ist mit entsprechendem Verdienstausfall zu rechnen.

Muss das Baumarkt hierfür haften? Bzw. die Betriebshaftpflicht des Baumarktes ?

Schmerzensgeld möchte ich nicht einfordern, aber der Verdienstausfall wäre schon existentiell sehr Wichtig für mich.

Vielen Dank im Voraus Frank

Haftpflichtversicherung, Haftung, Schadensersatz, Supermarkt, unfall
Ist es wirklich notwendig alle Versicherungen zu wechseln?

Liebe Forengemeinde,

ich und meine Lebensgefährtin sind Kunden bei der LVM-Versicherung. Wir hatten letzten Mittwoch bei TECIS (die schlechten Erfahrungsberichte im Netz sind mir bekannt) einen Beratungstermin. Ich war eher skeptisch gewesen, habe mir aber ein eigenes Bild gemacht.

Der Versicherungsfachmann von der Firma TECIS hat uns dann das Konzept der Firma TECIS erklärt und einen Personalfragebogen ausfüllen lassen. Wir sollten dann den Ordner mit all unseren Versicherungen bei ihm lassen und er würde schauen ob wir eventuell mit anderen Versicherungen billiger kommen.

Gestern haben wir dann den 2. Beratungstermin wahrgenommen und gleich mit den Worten begrüßt: "Es kann sein das sie ihren bisherigen LVM-Berater nicht mehr so mögen!"

Mann: 27 Jahre, Schüler Frau: 23 Jahre, Krankenschwester

Er zeigte uns dann folgendes auf:

LVM

LVM: Private Haftpflicht- 5.000 000 98,80 € p.a. Hausrat- inkl. Fahrrad 51.500+515 114,85 € p.a. Tierhalter (Hund) 1.000 000 83,50 € p.a. Berufsunfähigkeit (Frau) 732 BU-Rente EA 60 76,64 € monatl. Berufsunfähigkeit (Mann) 750 BU-Rente EA 60 81 € monatl.

                                                      = 2944 € p.a.

TECIS:

HDI: Private Haftpflicht- 15.000 000 64,32 € p.a. HDI: Hausrat- inkl. Fahrrad 300.000+500 92,04 € p.a. DBV: Tierhalter (Hund) 10.000 000 63,91 € p.a. Swiss Life: Berufsunfähigkeit (Frau) 732 BU-Rente EA 60 34,23 € monatl. Nürnberger: Berufsunfähigkeit (Mann) 750 BU-Rente EA 60 21,20 € monatl.

                                                      = 885,43 € p.a.

Laut dem Tecis Berater sind alle Leistungen die Gleichen und wir wären selber Schuld wenn wir 2000 € zum Fenster raus werfen würden. Habt ihr in der Hinsicht schon Erfahrungen gemacht oder ist da irgendwo ein Haken dabei? Vielen Dank für eure Hilfe.

MfG

Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, hausratversicherung, Versicherung, Versicherungsmakler
Haftpflichtversicherung: Frage zum Abzug "neu für alt"

Mein Waschbecken musste wegen eines Sprungs ausgetauscht werden. Dieser ist durch meine Schuld entstanden (Gegenstand ins Waschbecken gefallen), so dass ich meinem Vermieter den Schaden gemeldet habe und gemeinsam mit dem Hausmeister das Formular für die Haftpflichtversicherung ausgefüllt habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Die Versicherung zahlt ca. 100 Euro, ich zahle meine 150 Euro Selbstbehalt und so wären die ca. 250 Euro Schaden bezahlt. Jetzt ging ein Schreiben an meinen Vermieter (an mich in Kopie), dass der Abzug wegen des Zeitwerts 30% beträgt und so für die Versicherung nur 24,10 Euro zu zahlen sind. 74,61 Euro würden so offen bleiben. Die Versicherung beruft sich hierbei auf den Paragraf 249 BGB.

Meine Fragen:

  • Hätte die Versicherung nicht eigentlich nur die 30% vom Materialpreis abziehen dürfen? Mir liegt die Rechnung nicht vor, aber der Materialpreis dürfte nur bei 60 - 70 Euro liegen, der Abzug dann entsprechend ja auch nur bei ca. 20 Euro? Die Handwerker kosten doch dasselbe, egal ob gebrauchtes oder neues Waschbecken?

  • Ist ein Abzug in Höhe von 30% gerechtfertigt, wenn das Waschbecken doch erst 3 Jahre alt war und Waschbecken doch eigentlich in der Zeit nicht viel an Wert verlieren (ist ja kein Auto oder so)?

  • Gilt das Gesetz auch für mich oder kann die Genossenschaft diese 74,61 Euro von mir nachfordern?

Haftpflichtversicherung, Versicherung, Schaden

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