Ofen von Mietwohnung kaputt - wer zahlt?

5 Antworten

Meine Vermieterin meinte damals, ich kann gerne diese Küche weiter benutzen oder meine eigene einbauen.

Aber nichts ist schriftlich festgehalten? Denn diese Aussage der Vermieterin läßt völlig offen, was nach dem Einbau Deiner Küche bei Deinem Auszug passiert: entweder darfst Du Deine Küche mitnehmen oder dem Nachmieter verkaufen oder Du mußt Deine Küche ausbauen und die alte Vermieter-Küche wieder einbauen. Gerade diese Wiederherstellung des alten Zustandes würde Dich in Schwierigkeiten bringen, wenn Du die alte Küche entsorgt hast. Wenn die Vermieterin aber Wiederherstellung verlangen könnte, dann muss auch die Funktionsfähigkeit des Backofens gewährleistet sein.

Die Aussage läßt auch offen, ob die Vermieterin mit "weiter benutzen" auch die Übernahme der Funktionfähigkeit übernehmen wollte oder eben genau nicht.

Die vertragliche Unklarheit geht zu Lasten der Vermieterin. Du könntest also auf Reparatur oder Ersatzbeschaffung drängen. Allerdings solltest Du bei Deinem Drängen in einem von der Vermieterin selbstbewohnten Zweifamilienhaus Vorsicht walten lassen (denn: siehe § 573a BGB).

Ich denke die Küche gehört zur Mietsache. Wenn sie auch nicht ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt wurde, so ist sie auch nicht in Dein Eigentum übergegangen. Reparaturen an Mietsachen fallen zu Lasten des Vermieters.

Mein Tip: einigt Euch auf Hälfte Hälfte der Kosten auch ein neuer Ofen kostet nicht die Welt. Wenn´s knapp ist ein gebrauchter aus der Zeitung. Streit lohnt sich hier nicht.

Du hast die Küche weder vom Vormieter abgelöst, noch hat sie dir wer geschenkt (dann wäre es dein Thema), noch ist sie mitvermietet oder taucht in irgendeinem Übergabeprotokoll auf (dann wäre es wahrscheinlich Thema der Vermieterin), oder?

Für den Fehler, dass du die Küche nicht hast ablösen müssen oder dafür, dass sie dir die Küche noch geschenkt hat, kannst du nichts! Allerdings könnte Ihr Handeln (weil du auch etwas eigenes hättest einbauen können) als Schenkung verstanden werden.

Ihr Fehler wird ihr auffallen, wenn du jetzt mit dem Mangel auf Sie zukommst. Du kannst es darauf ankommen lassen. Vermutlich lässt sie einen Elektriker vorbeikommen, der den Ofen repariert.

Es kann auch sein, dass sie die (nicht mit vermietete) Küche abholen und entsorgen lässt oder verkauft. Vielleicht bietet sie das aber auch an, dass du sie geschenkt (oder für die Reparaturkosten des Ofens gekauft) bekommen kannst.

Sie hat - wenn stimmt, was du schreibst - aus Unerfahrenheit das Thema nicht richtig geregelt. Es kann sein, dass sie aus Unerfahrenhwit weitere Fehler macht (oder hier aufschlägt).

Hallo, wem gehört die Küche bzw. der Ofen ?

Wenn Du sie kostenlos oder gegen Abschlag vom Vormieter übernommen hast, ist es Deine und auch die Reparatur ist Dein Problem.

Wenn sie im Mietvertrag als Teil der gemieteten Wohnung steht, muss der Vermieter dafür aufkommen. Das scheint mir hier aber nicht so zu sein.

Viel Glück

Barmer

Hast du dafür eine Abschlagszahlung machen müssen?