Im letzten Jahr wurde im Frühjahr die Gasleitung in unserem gemieteten Haus überprüft und war unbeanstandet. Im Frühjahr diesen Jahres wurde die Prüfung der Gasleitung erneut durchgeführt.

Dabei wurde festgestellt, dass Gas aus der Leitung austrat. Es wurde die Gas- und Anschlussstellen ausgetauscht. Das böse Erwachen kam nun mit einer satten Gasrechnung, bei der wir festgestellt haben, dass wir anstatt regulär ca. 30.000 kWh für eine 3-Personen Haushalt nun ca. 48.000 kWh verbraucht haben sollen. Dieser Mehrverbraucht führt zu einer Nachzahlung von über 1.000 EUR!

Die Vermutung liegt nahe, dass die undichte Gasleitung bereits im Winter entstanden sein musste, Vergleiche zur Vorjahresrechnung lassen darauf schließen, weil der Verbrauch fast doppelt so hoch war.

Wer haftet nun für den Mehrverbrauch von vielleicht ca. 18.000 kWh, der durch die undichte Leitung austrat - der Vermieter oder wir als Mieter?