Haftung bei Falschauskunft vom Steuerberater am Telefon?
Ein Bekannter befürchtet von seinem Steuerberater eine falsche Auskunft bekommen zu haben. Das Problem, das er dabei sieht, ist dass er die vermeintliche Falschauskunft am Telefon bekommen hat. Es gibt deshalb auch keine Rechnung dazu. Falsch sich die telefonische Information vom Steuerberater tatsäcghlich als Falschauskunft herausstellt, hat er dann einen Anspruch auf Haftung des Steuerberaters?
2 Antworten
DEr Steuerberater haftet grundsätzlich für jede Auskunft, aber worum ging es in dem Telefonat? War dem Berater in dem Moment bewußt, welche wettragende Entscheidung der Mandant mit der Auskunft fällen würde?
Wenn mich ein Mandant anruft udn sagt, er möchte 100.000 Euro investieren, wenn er eine bestimmte Sonderabschreibung bekommt, dann werde ich die Frage anders prüfen, as wenn er mich in einem Gespräch in dem ch ihm mitteile, das ich noch Unterlagen für den Abschluss brauche, noch beiläufig fragt ob man Sonderabschreibungen bekommt, wenn man im Land Brandenburg in Alternative Energie investiert.
Konkrete Frage - konkrete Antwort = Haftung
Lockere Unterhaltung, keine Haftung
Es ist immer so eine Sache mit den Telefonauskünften. Leider können die auch gerne ganz anders ausgelegt werden. Wenn es um Investitionen geht oder viel Geld, dann denke ich wird ein kurzes persönliches Gespräch immer besser sein mit Aktennotiz.