Farbeimer im Kofferraum umgefallen
Ich habe einem Bekannten mein Auto geliehen. Er hat damit einen Farbeimer vom Baumarkt zu sich nach Hause gefahren. In einer Kurve ist dieser Eimer umgekippt und ausgelaufen.
Jetzt habe ich die Frage ob die Privathaftpflicht diesen Schaden übernimmt oder nicht.
Wie muss ich diesen Schaden melden damit die Versicherung dieses Schaden übernimmt?
3 Antworten
Es gibt bei der Privathaftpflicht die "Benzinklausel" die jede Haftung der Versicherungsunternehmens ausschließt wenn ein Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen entsteht. Das wird die Versicherung möglicherweise als Ansatzpunkt nehmen um nicht zu zahlen. Allerdings kann man dann darüber streiten, ob sich hier gerade die typische Betriebsgefahr einer Kfz-Benutzung verwirklicht hat.
Was Du der Versicherung schreiben sollst damit sie zahlen? Ich hoffe doch, Du willst keine Anleitung zum Versicherungsbetrug. Die dürfte im übrigen schwer zu geben sein bei diesem Schadensverlauf.
Schon mal was davon gehört, dass man seine Ladung ordnungsgemäß sichern muss? Das hast Du schlichtweg vergessen.
Die PHV deines Bekannten zahlt weder bei Gefälligkeit noch Schäden an geliehenem Eigentum.
Jetzt habe ich die Frage ob die Privathaftpflicht diesen Schaden übernimmt oder nicht.
Benzinklausel --> daher nein!
Ich wollte einfach nur wissen, ob er bestimmte Wörter nicht benutzen darf um den Schadensverlauf zu schildern.
Es ging nicht darum, etwas zu schreiben, was nicht passiert ist