Farbeimer im Kofferraum umgefallen

3 Antworten

Es gibt bei der Privathaftpflicht die "Benzinklausel" die jede Haftung der Versicherungsunternehmens ausschließt wenn ein Schaden im Zusammenhang mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen entsteht. Das wird die Versicherung möglicherweise als Ansatzpunkt nehmen um nicht zu zahlen. Allerdings kann man dann darüber streiten, ob sich hier gerade die typische Betriebsgefahr einer Kfz-Benutzung verwirklicht hat.

Was Du der Versicherung schreiben sollst damit sie zahlen? Ich hoffe doch, Du willst keine Anleitung zum Versicherungsbetrug. Die dürfte im übrigen schwer zu geben sein bei diesem Schadensverlauf.


Speedyg80 
Beitragsersteller
 01.10.2013, 13:45

Ich wollte einfach nur wissen, ob er bestimmte Wörter nicht benutzen darf um den Schadensverlauf zu schildern.

Es ging nicht darum, etwas zu schreiben, was nicht passiert ist

Snooopy155  01.10.2013, 16:08
@Speedyg80

Schon mal was davon gehört, dass man seine Ladung ordnungsgemäß sichern muss? Das hast Du schlichtweg vergessen.

Die PHV deines Bekannten zahlt weder bei Gefälligkeit noch Schäden an geliehenem Eigentum.

Jetzt habe ich die Frage ob die Privathaftpflicht diesen Schaden übernimmt oder nicht.

Benzinklausel --> daher nein!