Retoure verschickt aber bei denen nicht angekommen, ich muss haften?
Hallo ich bin sowas von fertig mit den Nerven.
Ich habe Sachen bei Bershka bestellt und diese dann ohne jegliche Gebühre per DPD zurückgeschickt. Die website von Bershka leitet mich sogar zur DPD Seite wo bewiesen wird, dass ich am 31.10.2020!! die Sachen zurückgesendet habe.
Bershkas Rücksendesystem ist irgendwie fehlerhaft sodass meine Artikel auf deren Website nicht mal als Retoure markiert ist, sondern so als hätte ich diese Sachen behalten ??? Auch online gibt es viele Beschwerden darüber
Seit Monaten reiche ich Beschwerden ein und rufe mehrmals am tag an.
Dieser shop gibt einfach nicht nach?? Inkasso ist auch schon eingeschaltet…
Ich habe keine lust Anwaltskosten zu bezahlen für den Mist zumal ich einfach arm bin.
Was kann ich machen?
das ist die letzte mail von denen:
Hallo,
vielen Dank für deine Bestellung bei bershka.com.
Wir möchten dich informieren das wir dein Anliegen leider nicht akzeptieren können es liegt in deiner Verantwortung für die falsche Rücksendung.
2 Antworten
Und was sagt DPD dazu? Hast du einen Nachforschungsantrag gestellt? War die Ware auf dem Rückversand versichert?
DPD sagt Bershka muss diesen Antrag senden und nicht ich. Und die Ware war nicht versichert, ich hatte einen QR code von Bershka
Die Frage kann schnell und einfach beantwortet werden:
„Nach § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung einer Ware nach erfolgtem Widerruf. Das bedeutet, dass der Verkäufer beim Verlust der Ware im Rahmen der Rücksendung weder den vom Käufer gezahlten Kaufpreis behalten darf, noch Wert- oder Schadensersatz geltend machen kann. Dies folgt auch aus § 357 Abs. 7 BGB, der eine abschließende Regelung von Fällen enthält, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss. Eine Wertersatzpflicht im Falle des Verlusts der Ware im Zuge der Rücksendung ist darin nicht geregelt.“
https://www.it-recht-kanzlei.de/waren-nach-widerruf-verloren.html
Zum Gesetzeswortlaut (auch extrem eindeutig, was selten ist):
“Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.“
Falls das Inkassobüro dich anschreibt würde ich den Anspruch mit Hinweis auf § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB und der Sendungsverfolungsnummer zurückweisen.
Der Händler kann ja denken, was er will. Sofern Du nachweisen kannst, dass Du die Ware bei dpd abgegeben hast, ist die Sache für dich damit erledigt.
Es kann im schlimmsten Fall sein, dass ein Mahnbescheid beantragt wird, gegen diesen müsstest Du binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen, da er sonst automatisch zu einem vollstreckbaren Titel wird.
Auf einen Anwalt würde ich vorerst verzichten, da Du die Kosten dafür im außergerichtlichen Verfahren selbst tragen musst.
Soll ich dann so lange warte bis ein gelber Brief ankommt? Und dann Widerspruch einlegen?
Ich würde dem Kundenservice und dem Inkassobüro schreiben:
“Gemäß § 355 Abs. 3 Satz 4 BGB trägt der Unternehmer das Risiko der Rücksendung, also auch die Gefahr des Untergangs.
Mit dem von Ihnen bereitgestellten Retourenetikett habe ich die Ware am TT.MM.JJJJ bei dpd zur Rücksendung abgegeben. Die Sendungsnummer lautet XY.
Durch Aufgabe der Ware zur Rücksendung habe ich meinen Willen, den zwischen Ihnen und mir geschlossenen Vertrag zu widerrufen, ordnungs- und fristgemäß kundgetan.
Ich fordere Sie daher auf, meine Widerrufserklärung und die gesetzlichen Regelungen hierzu anzuerkennen.
Mit freundlichen Grüßen“
Danach würde ich nichts weiter unternehmen.
Kann das Inkassobüro das Problem dann lösen? Oder muss ich einen Anwalt einschalten? Weil der Händler ist sich zu 100% sicher dass ich schuld bin