Haftet Firma wenn nach einer Reparatur am Rolladen sich eine Klemme gelöst hat ???

2 Antworten

Der Handwerker hat die Verpflichtung es in Ordnung zu bringen.

Deine Äusserung, es eben nicht auf Gewährleistung machen zu wollen, kann man als Weigerung ansehen.

Ich würde ihn nochmal schriftlich mit Fristsetzung auffordern, die Reparatur nachzubessern. und gleichzeitg androhen es von einem anderen Fachbetrieb machen zu lassen und die Kosten zu berechnen.

Es ist leider mit einem Streit zu rechnen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

morten 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 12:44

Danke ,genau das wollte ich wissen !

Wie verhält es sich muss er den Schaden auf seine Kosten wieder beheben oder habe ich da keine Handhabe ?

Das ist letztlich keine werkvertragliche Frage, sondern eine der Darlegungs- und Beweislast. Um das mal zu verdeutlichen: Wenn ein Werk mangelhaft ist, haftet der Werkunternehmer dafür, er muß insbesondere kostenfrei nachbessern. Hier nun hat der Rolladen fast ein halbes Jaht tadellos funktioniert. Da fällt es schwer zu behaupten, die Reparatur sei von Anfang an mangelhaft gewesen. Es kann so gewesen sein, braucht aber nicht. Ich schätze den Schaden als eher gering ein. Für Dich stellt sich die Frage, ob Du es riskieren willst, für weniger als 100 Euro -so schätze ich mal den Schadensumfang- einen Prozeß zu führen und ggf zu verlieren. Wenn Du rechtsschutzversichert bist UND die Versicherung dafür Deckungszusage erteilt, kann Dir das alles egal sein. Ansonsten würde ich es nicht riskieren.


morten 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 12:42

Danke für die Antwort ,es ist richtig das es sich um eine kleine Sache handelt und will da auch nicht gleich vor Gericht gehen ,wollte vielmehr wissen ob es sich lohnt ihn nochmal schriftlich darauf hinzu weisen oder es vergebenes ist da er dafür nicht in Haftung genommen werden kann !

Privatier59  14.01.2014, 13:32
@morten

Rein rechtlich ist es so, dass der Handwerker die Ausführung der Gewährleistung vor Ort abgelehnt hat. Nochmalige Fristsetzung wäre an sich nicht erforderlich, könnte ihm aber den Ernst der Lage vor Augen führen. Ich warne allerdings davor, sich auf einen längeren Schriftwechsel einzulassen. Wie hat ein mir befreundeter Insolvenzverwalter mal so schön gesagt: Wer mehr als zweimal mahnt wird nie wieder für voll genommen. Da ist was Wahres dran: Setze Frist zur Nachbesserung. Drohe Ersatzvornahme und Klage an wenn die Frist nicht eingehalten wird. Und erhebe dann auch Klage. Wenn Du zum dritten Schritt nicht bereit bist, dann erspar Dir die ersten zwei.

morten 
Beitragsersteller
 14.01.2014, 15:20
@Privatier59

Danke ,werde mich mit meiner Rechtsschutz in Verbindung setzten und erstmal alles abklären ob sie im Fall der Fälle mit spielen . Denn schon alleine sein Auftreten mir gegenüber wäre es mir Wert auch bei dem geringen Schaden gegen ihn vorzugehen, sollte er nicht doch noch mal über sein Verhalten nachdenken und die Sache vernünftig zu klären!