Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus

2 Antworten

Hallo Mikogami, ärgerlich klar !

Was heißt in diesem Zusammenhang : " Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, ..... "

Zur Beweissicherung, die Mängel sofort schriftlich formulieren und vom zuständigen Reiseleiter gegenzeichnen zu lassen.

Nach der Rückkehr aus dem Urlaub sind Ansprüche aus dem Reisevertrag gemäß § 651 g Abs. 1 BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

http://blog.holidaycheck.de/reiserecht-tipps/ Gruß ! K.


Mikogami 
Beitragsersteller
 21.06.2013, 15:44

Danke, das ist doch hilfreich. :)

Das Problem ist ganz einfach : Wo ist der Rechtsstreit zu führen ??? Vermutlich in Norwegen

Gibt es einen schriftlichen Vertrag und wo ist der Gerichtsstand. Ist der Whirlpool über haupt Vertragsgegenstand ??? Nur dann könnte überhaupt ein Schaden entstanden sein.

Fazit: Deutsches Reiserecht wird vermutlich nicht anwendbar sein, und vor einer Anmietung eines Ferienhauses im Internet im Ausland wird von fast allen Experten gewarnt. Das Risiko ist einfach zu groß.

Nur bei einem deutschen Veranstalter würde es sich lohnen zu reklamieren, und dann kommt es noch sehr auf den Vertrag an, da das gängige Reiserecht für Pauschalreisen nicht anwendbar ist.