Entschädigung: kaputter Whirlpool im Ferienhaus
Hallo,
wir waren Ende Mai in Norwegen. Wir haben unser Ferienhaus via Internet mit bestimmten Kriterien rausgesucht, wie z.B. Sauna, schöner Ausblick, Kamin und Whirlpool.
Samstag (25.05) sind wir sehr spät erst angekommen (gegen 21 Uhr) und sind gleich etwas später schon schlafen gegangen. Am Sonntag, eher ungewöhnlich für Norwegen, war es sehr warm. So warm, dass man es kaum in der Sonne aushalten konnte, da war an Sauna, Kamin, oder Whirlpool nicht zu denken!
Montag(27.05) Abend haben wir endlich den Whirlpool ausprobieren wollen und mussten feststellen, dass der Pool kaputt war. Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, aber leider ohne Erfolg. Am nächsten Tag hat sie sich dann endlich späten Nachmittags gemeldet und zugesichert, dass wir dafür entschädigt werden.
In Deutschland wieder angekommen, hat sich keiner bei uns gemeldet, also schrieb ich via Mail am 03.06 den Reiseveranstalter an und bekam erst folgenden Tag eine Antwort, dass der Zuständige selber in Norwegen ist und sich meldet, sobald er wieder in Deutschland ist, das war am 10.06 der Fall, da hat uns der zuständige Herr per Mail zurück geschrieben. Heute ist der 21.06 und wir schreiben uns immer noch, da der Veranstalter sich der Sache entziehen will.
Er meinte, dass wir uns zu spät wegen dem Whirlpool gemeldet hätten, wir hätten es gleich am ersten Tag berichten sollen.
Die Frage ist, was uns nach solchem Mangel an Erstattung zusteht und wie wir am besten verfahren sollten.
Ich bedanke mich für die Antwort.
2 Antworten
Hallo Mikogami, ärgerlich klar !
Was heißt in diesem Zusammenhang : " Wir haben gleich versucht die Zuständige vor Ort zu erreichen, um das zu berichten, ..... "
Zur Beweissicherung, die Mängel sofort schriftlich formulieren und vom zuständigen Reiseleiter gegenzeichnen zu lassen.
Nach der Rückkehr aus dem Urlaub sind Ansprüche aus dem Reisevertrag gemäß § 651 g Abs. 1 BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
gern ! Vielleicht habt ihr ja doch noch Erfolg ( Kulanz ) ! K.
Das Problem ist ganz einfach : Wo ist der Rechtsstreit zu führen ??? Vermutlich in Norwegen
Gibt es einen schriftlichen Vertrag und wo ist der Gerichtsstand. Ist der Whirlpool über haupt Vertragsgegenstand ??? Nur dann könnte überhaupt ein Schaden entstanden sein.
Fazit: Deutsches Reiserecht wird vermutlich nicht anwendbar sein, und vor einer Anmietung eines Ferienhauses im Internet im Ausland wird von fast allen Experten gewarnt. Das Risiko ist einfach zu groß.
Nur bei einem deutschen Veranstalter würde es sich lohnen zu reklamieren, und dann kommt es noch sehr auf den Vertrag an, da das gängige Reiserecht für Pauschalreisen nicht anwendbar ist.
Danke, das ist doch hilfreich. :)