Hallo, ich habe das Problem, dass ich eine Immobilie geerbt habe, auf der eine Grundschuld von ca. 150.000€ lastet. Meine Oma nahm diesbezüglich 1997 ein Darlehen von 500.000 DM bei einer Bank auf, hatte aber seinerzeit (eventuell) kein so hohes Vermögen, das zur Sicherheit für den Gläubiger diente. Ich habe dementsprechend ihre persönliche und dingliche Haftung mitgeerbt. Mein Anwalt prüft gerade, inwiefern die persönliche Haftung überhaupt wirksam war und ob das Darlehen hätte ausgezahlt werden dürfen. Dazu muss ich den Wert des Hauses aus dem Jahre 1997 ermitteln. Meine Frage ist nun, reicht es als Beweislast aus, einen Sachverständigen zu beauftragen, der den jetzigen Wert ermittelt und diesen bis 1997 hochrechnet? Ich habe leider keine Unterlagen zu dem Haus, die den Wert aus dieser Zeit angeben. Von wem könnte ich den damaligen Wert mitgeteilt bekommen? Ortsgericht? Über eine rache Antwort würde ich mich sehr freuen, da ich diese Info, wenn möglich, bis zum 12.09.13 haben müsste. Im voraus vielen Dank für jeden Ratschlag.
Wie kann ich rückwirkend die Höhe des Wertes einer Immobilie von 1997 ausfindig machen?
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