Muss die Kellnerin das verschüttete Getränk zahlen?
Ich habe mich um einen Kellnerjob gekümmert, und war heute beim Vorstellungsgespräch. Der Chef hat mir gesagt, wenn ich etwas verschütte, muss ich das Getränk noch mal bonnieren, und somit praktisch den vollen Verkaufspreis selbst zahlen. Das finde ich nicht okay. Ist das so üblich? Sollte er mir nicht seinen Einkaufspreis, wenn überhaupt berechnen?
1 Antwort
Nein dum mußt das devinitv nicht, auch Geschirr das dir runterfällt oder eine teure Flasche Wein.
Die Kosten für Schäden, welche Mitarbeiter während Ihrer Beschäftigung verursachen trägt der Arbeitgeber. Man nennt das auch Unternehmerisches Risiko! Um sich dagegen abzusichern sollte jeder Unternhmer eine entsprechende Haftpflicht Versicherung abgeschlossen haben. Im Fall von Verschütteten Getränken & Speisen kann der Chef (wenn es Ihm so wichtig ist) ein Schwundbuch führen, in das er all seine Verluste täglich einträgt. Dann kann er diese meist von der Steuer absetzten. Andernfalls kann sein Steuerberater beim Finanzamt eine "Pauschale" für Verluste ansetzten. Das heißt, der Chef bekommt den Verlust sowiso schon vom Finanzamt ersetzt und verdient dann nochmal an dir. Ich würde mir das mal schriftlich bestätigen lassen und beim Finanzamt einreichen. Auf solche Schlaumeier warten die nur.
Gruß Marcus