Käufer hat Schaden im Treppenhaus verursacht, wer haftet?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du haftest nicht. Du warst es nicht, du haftest nicht.


pettter 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:36

Die Hausverwaltung kommt halt jetzt um die Ecke und will, dass wir unsere (noch nicht vorhandene) Privathaftpflicht einschalten - Nur denke ich, diese werden auch nicht zahlen, generell nicht, wenn der Schaden von wem anders ausging.

deathdany  16.08.2021, 19:43
@pettter

Ja, was die net alles wollen. Wollen und Bekommen sind 2 Paar Schuhe. Und wie du schon sagst: Von einem anderen der Schaden zahlt deine Versicherung nicht. Ist ja keine Wohlfahrt. Wenn es zu prikär wird, sollen die eben die Polizei einschalten. Müssen die eben dein Käufer ermitteln. Und wenn es keine Augenzeugen gibt verläuft die Sache im Sand. Dann stehts aber nächstes Jahr in der Nebenkostenabrechnung, welche alle Parteien des Hauses zu gleichen Teilen zahlen werden müssen.

Eure Haftpflichtversicherung würde auch nicht zahlen, schlicht weil euch der Schaden nicht zur Last fällt. Der Käufer hat nicht als euer Erfüllungsgehilfe (wie es die HV vielleicht annimmt), sondern in eigener Sache gehandelt. Ihr müsst lediglich im Rahmen eurer Möglichkeiten an der Identitätsfeststellung des Verursacher mitwirken.

Aber im Himmels willen: Legt euch eine Haftpflichtversicherung zu!!! Oder wollt ihr warten, bis ihr wirklich mal einen Schaden verursacht? Wollt ihr warten, bis ihr z. B. mal im Winter das Streuen des Gehwegs vergisst und jemand stürzt? Oder bis vielleicht mal ein Blumenkasten am Balkon lose ist und einem Kind auf den Kopf fällt? Personenschäden gehen schnell in die Hunderttausende oder Millionen. Wie wollt ihr das jemals bezahlen ohne Haftpflichtversicherung?

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

pettter 
Beitragsersteller
 17.08.2021, 18:48

Japp, ist ja vollkommen richtig.

Haben gerade erst etwas Ordnung in unser Leben gebracht, diese ganzen Versicherungen stehen als nächstes an.

Dann gib ihm die Adresse des Käufers.


pettter 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:19

Ich zitiere mal mich selbst:

"Ich habe sonst auch keine Kontaktdaten von dem."

Hab mir auch seinen Ausweis nicht zeigen lassen.

(Weiß auch nicht, wer das machen würde.)

vor10tagen  16.08.2021, 19:21
@pettter

Ich zitiere dich nochmal:

Ich habe den Käufer nochmal angeschrieben, ..

Ergo hast du ja Kontaktdaten.

pettter 
Beitragsersteller
 16.08.2021, 19:23
@vor10tagen

Jupp, ein Ebay Kleinanzeigen Name - Damit kommt man wohl kaum weiter.

Answer123  16.08.2021, 19:28
@pettter

Dann gibst du dem Eingentümer oder dessen Bevollmächtigen halte alle Daten, die du hast. Wenn das nur ein Benutzername auf eBay ist, dann ist das eben so. Mehr als das was du hast, kannst du nicht herausgeben. Alles weitere ist dann Sache des Eigentümers.