Mülltonne auf Straße?
Nach dem Entleeren (im Wohngebiet) der gelben Tonne (welche ja recht groß ist) hat der Mitarbeiter der Müllabfuhr die Tonne einfach auf die Straße gestellt...so, dass Autofahrer auf die andere Seite ausweichen müssen.
Da aber auch ein Anwohner (vorher schon) sein Auto direkt neben der Tonne geparkt hatte, frage ich mich nun, wer dafür haften müsste, wenn die Tonne (durch Sturm) z. B. auf das Auto fällt... Schließlich muss doch die Müllabfuhr die Tonne wieder "ordnungsgemäß" auf den Bürgersteig stellen und nicht mitten auf die Straße und unmittelbar neben einem Auto?? 😳
Da ich das Geschehen zufällig mitbekam, hatte ich den Mitarbeiter darauf hingewiesen. Dieser antwortete mir allerdings, dass schon "irgendjemand" die Tonne auf den Bürgersteig schieben würde... 🙄
Darf die Müllabfuhr die leeren Tonnen wirklich mitten auf die Straße stellen??
Danke!
3 Antworten
Das ist normal, weil es bei denen immer schnell gehen muss. Irgendeiner der Nachbarn sollte die Tonne zurück setzen, wenn er es sieht. Und die Autos können drum herum fahren. In der Zeit, wo du den Text geschrieben hast, hättest du die Tonne schon dreimal auf den Bürgersteig stellen können. Im Übrigen fliegen leere Tonnen bei Sturm auch dann durch die Gegend, wenn sie auf dem Bürgersteig stehen. Grundsätzlich haftet der Eigentümer für seine Mülltonne. Wenn ein Sturm angekündigt ist, muss man sich eben um die Sicherung seiner Tonne kümmern, egal wo sie steht.
Bei Wind haftet niemand. Da zahlt maximal die Kaskoversicherung. Außer es war komplett unsicher, was es im normalfall nicht ist.
§32 StVO nennt nur den "Verantwortlichen". Verantwortlicher für ein Bußgeld sowie für das Wegräumen ist laut Rechtsprechung jeder, der etwas dafür kann.
Also: Die Mieter; Die Eigentümer; Der Mitarbeiter der Abfallwirtschaft; Das beauftragende Unternehmen.
Darf die Müllabfuhr nicht.
Nur wird das mit der Haftung schwierig:
In meiner Stadt steht in der Satzung der Abfallwirtschaftsbetriebe, dass der Nutzer der Mülltonne diese unmittelbar nach der Leerung vom öffentlichen Straßenland zu entfernen hat.
So verschiebt man dann die Haftung!