Blumenvase auf HOLZTISCH AUSGELAUFEN?

2 Antworten

Hallo @Marcelg,

sofern du eine Hausratversicherung hast würde ich dir empfehlen den Schaden zu melden. Je nach Versicherer und Versicherungsumfang deiner Hausratversicherung könnte ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Manche Versicherer bieten auch Optionen an, bei denen du alle nicht explizit im Versicherungsschein bzw. den AVB ausgeschlossenen Gefahren absichern kannst.

So und so - die Meldung des Schadens kann nur zu deinem Vorteil sein. Erst wenn die Versicherung zahlt würde sich das auf deine Schadenquote auswirken und damit evtl. verbundene Vorteile im Beitrag einschränken. Aber auch das kannst du erfragen.

Viele Grüße

Kevin vom AXA-Piroth Team

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Anspruch gegen den Laden ist beschränkt auf eine Vase die Dicht ist, also Tausch des Kaufgegenstandes.

Eine Erstattung des Folgeschadens sehe ich nicht.

Einen Anspruch an die Hausratversicherung müsste man prüfen. Das ist nicht mein Gebiet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung