Haftet mein Arbeitgeber bei einem Diebstahl auf einer Dienstreise?
Was passiert wenn man auf Dienstreise bestohlen wird und einem z.B Projektgelder oder Mittel geklaut werden. Muss man in diesem Fall für den Schadne selbst aufkommen oder haftet der Arbeitgeber?
5 Antworten
Die Arbeitnehmerhaftung richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Konnten dir etwa Gelder aus Kleidung oder Gepäck im Hotelzimmer gestohlen werden, weil du sie nicht im Hotelsafe deponiert hast oder wurde in der Vortragspause aus dem unverschlossenen Konferenzraum der Beamer geklaut, haftest du deinem AG gegenüber anteilig für den Schaden. Bei grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz kommt eine Vollhaftung in Betracht; sie findet allerdings Höchstgrenzen gemessen an deinem Einkommen.
G imager761
Von was ist denn da die Rede? Vom Geld des Arbeitgebers oder von dem des Arbeitnehmers? Bei höherer Gewalt haftet außer dem Dieb in diesem Falle niemand.
Wichtig ist es den Diebstahl direkt der Polizei zu melden, so dass du etwas offizielles in der Hand hast. In der regel sollte dies das die Versicherung deines Arbeitgebers zahlen, wenn du nicht maßgeblich am Diebstahl schuld warst.
"In der regel sollte dies..."
Eine Diebstahlsversicherung für Geld und Wertsachen (ohne Einbruchdiebstahl)?? Bitte nenne mir nur einen einzigen Anbieter...
Bei einem Fall bei einem früheren Arbeitgeber haftete der Betraute des Geldes und musste dem Arbeitgeber die gestohlenen 6.000 Euro zurückzahlen.
ich kann mir nur sehr wenige Fälle vorstellen, in denen der Arbeitgeber hier in Haftung genommen werden könnte.
Wenn man Gelder mitnimmt - was ja eher die Ausnahme sein wird - dann sollte auch über den Schadensfall nachgedacht werden.