Haftung einer Angestellten beim Steuerberater

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Als Angestellte haftest du nicht dritten gegenüber für Fehler. Natürlich auch deinem Chef gegenüber nicht.

Er ist gegen die materiellen Schäden, die durch Fehler - auch seiner Mitarbeiter - entstehen versichert.

Die anderen Themen sind dagegen weniger einfach. Generell lassen Steuerberater Steuerfachwirte arbeiten und wenn du mitbekommst, dass dein Chef deine Arbeit nicht prüft - weil er dir vertraut - sollte das deine Sorgfalt erhöhen. Dass sich Gesetze ständig ändern ist normal, weshalb man sich zumindest über das, was nicht mit dem Steuerberater besprochen wird, auf dem Laufenden halten sollte. Es gibt da ein paar nette Zeitschriften, die zum lesen da sind.

Es irritiert allerdings, dass das Lohnprogramm die steuerfreie Auszahlung zugelassen hat und in Wirklichkeit lastet die Schuld (in Form von Fahrlässigkeit) deutlich mehr auf deinem Chef als auf dir. Vermutlich ärgert er sich mehr über sich selbst als über dich.

Hier sind allerdings ein paar Kompetentere unterwegs, die dir vielleicht noch etwas mehr weiter helfen können.

Dann muss es nachträglich korrigiert werden. Dafür wird eine Information an die AN geschickt. In meiner Angestelltenzeit hatte ich, soweit ich mich erinnern kann, um die 3 Korrekturbuchungen. Um eine Abmahnung wirst du nicht herum kommen. Eine Kündigung sehe ich hier als nicht gerechtfertigt.