Garagentor würde beschädigt und muss getauscht werden. Wer bezahlt den Schaden?
Hallo,
mein Mieter ist mit seinem Anhänger gegen mein Garagentor gefahren. Dies ist so kaputt gemacht worden, dass es nicht mehr repariert werden kann. Ein neues Tor kostet ca. 1500€. Seine Versicherung ist allerdings nur bereit einen Zeitwert von ca. 500€ zu bezahlen. Das Tor war durchaus in die Jahre gekommen, hat aber noch einwandfrei funktioniert und hätte dies auch noch lange getan. Ich war schon bereit, den elektronischen Abrieb zu übernehmen, allerdings geht es nun noch um einen Restbetrag von gut 800€. Wer muss den Restbetrag bezahlen? Ich habe den Schaden ja nicht verursacht und möchte nicht auf weiteren Kosten sitzen bleiben... Ich dachte, wer was kaputt gemacht hat, sollte es beheben- wenn die Versicherung von dem Verursacher nicht alles übernimmt, kann ich doch nichts dafür ?
4 Antworten
Klar mein Berry-Tor 3m breit hat 2000 auch nur 1500DM gekostet und ich habe es selbst einfgebaut. Heute würde das sicherlich auch 1600-1800€ zzgl. Einbau kosten. Leider ist das so, das alles teurer wird.
Aber normalerweise würde man bei solch einem Schaden sich ja mit einem Angebot incls. Einbau und Entsorgung des alten Tores machen lassen. Dann würde man alles auf der Angebots-Basis regulieren und das Tor selber einbauen. Dann passt das in der Regel. Das alte Tor wird man in der Regel kostenlos beim Schrotti los.
Dann bekommt man zwar nicht die MWST erstattet, aber wenn man die Rechnung fürs Tor nachreicht geht da vielleicht was.
Wer muss den Restbetrag bezahlen?
Der Eigentümer - denn die Versicherung entschädigt bei so etwas nun einmal nur den Zeitwert.
Logisch, normal und auch rechtens, dass es den Abzug "Neu für Alt" gibt.
Warum sollte Dir die Versicherung Geld für ein neues Tor geben, wenn es ein gebrauchtes ist?
Dann wärst Du besser gestellt als vorher.
Eigentlich sowas von logisch!!!
Nein!
Dann bist Du ja doch wieder besser gestellt als vorher.
Den Rest/die Differenz trägst Du, denn DU hast ja aus einem neuen Tor ein gebrauchtes Tor gemacht, Du hast durch den Gebrauch den Wert gemindert.
Warum sollte dir das irgendjemand zahlen/ersetzen.
Sorry, Schwachsinn!
Nein, denn das Tor bleibt ja immer noch gebraucht. Du hast keinen Anspruch auf eine Erstattung der Differenz. Das Tor war nicht neu und daher gibt es auch keinen Ersatz für ein neues Tor. Im Gegenteil, der Schädiger (oder seine Versicherung) hat sogar Anspruch auf die Herausgabe des alten Tores.
Deine Gedanken sind absolut typisch für jeden von einem Schadensfall Betroffenen.
Millionen Autofahrer haben nach Verkehrsunfällen beklagt, dass die Entschädigung so schmal ausfällt. Die hängen in Gedanken immer am ehedem bezahlten Neupreis des Autos und ignorieren hartnäckig den schon vor dem Unfall erlittenen Wertverlust.
So geht es Dir auch. Würdest Du etwa für ein Jahrzehnte altes Garagentor irgendwem den Neupreis bezahlen? Nein? Na also, brauchen der Schädiger und seine Versicherung auch nicht.
Dass die Versuchung nicht alles bezahlt leuchtet mir auch ein, aber den Differenzbetrag sollte doch dann der Schadensverursacher übernehmen oder nicht!?