Ich soll einen Schaden am Fenster zahlen, weil Gebäude- und Haftpflichtvers. nicht aufkommt.Korrekt?

2 Antworten

Selbstverständlich haftets du für Beschädigungen des Mietgegegenstandes.

Wer bei erwartbarem Sturm ein Fenster gekippt lässt und durch teilweise herabgelassen Rolladen den Winddruck auf das Scharnier sogar noch verstärkt, muss sich mindestens ein grob fahrlässiges Verschulden anrechnen lassen.

Und gegen die unwägbaren Lebensrisiken eines plötzlich aufziehenden Umwetters kann man sich schützen: Eine Privathaftpflichtversicherung ist IMHO Pflichtversicherung und kostet nicht mal 5 EUR im Monat - wer da wirklich glaubt, darauf verzichten zu können, haftet eben mit eigenem Vermögen :-(

Nur: Verpflichten kann dich der Vermieter dazu allerdings nicht.

G imager761


angeleys 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 22:24

HALLO???? Ich bin nur Mieter und kein Wetterexperte. Es war auch ausserdem kein Unwetter mehr an dem Tag zu erwarten, da dies schon Mittags war und da waren meine Fenster geschlossen. Und woher soll ich denn bitte wissen wie meine Scharniere auf Sturm reagieren? (das Fenster war ja schon vorgeschädigt wie sich im nachherein rausstellte). Ausserdem hat sich herausgestellt, dass es an dem besagten Abend ein Unwetter mit Windstärke 10 bei uns gegeben hat und die Gebäudeversicherung muss ab Windstärke 8 für den Schaden aufkommen. Und die bezahle ich ja nun mal mit!!!

Ein ordnungsgemäß montiertes Fenstersollte einen Sturm überstehen. Wenn es das nicht tut, muss es vorher schadhaft gewesen sein.

Ob eine Versicherung des Vermieters den Schaden trägt, kann Dir egal sein. Deine Haftpflichtversicherung, wenn Du denn eine hast, würde den Schaden eh nicht bezahlen.


imager761  15.07.2014, 07:48

Ein ordnungsgemäß montiertes Fenstersollte einen Sturm überstehen.

Ja, wenn es an vier allseitigen Verriegelungspunkten geschlossen ist.

Wenn es das nicht tut, muss es vorher schadhaft gewesen sein.

Bist du Sachverständiger? Von Winddruck, Punktlast, Ermüdungsbruch usw. scheinst du nämlich keine Ahnung zu haben.

Deine Haftpflichtversicherung, wenn Du denn eine hast, würde den Schaden eh nicht bezahlen.

Stimmt so nicht: Genau dafür steht eine Privathaftpflichtversicherung ein, fahrlässig herbeigeführte Fremdschäden zu regulieren :-O

finanzfrageTeam  15.07.2014, 13:28
@imager761

Lieber Imager761,

wir möchten hier ja alle sachlich diskutieren. Daher habe ich den letzten fett gedruckten Ausdruck etwas editiert...

Freundliche Grüße

Jürgen vom finanzfrage.net Support

angeleys 
Beitragsersteller
 16.07.2014, 22:52
@imager761

"imager761"! Kann es sein, dass Sie diesen Fall kennen und schon selbst bezahlen mussten oder warum schreiben Sie sich sooo in rage? Was soll das? Ich schreibe hier um einen Rat zu erhalten weil ich Leie bin!!!!! Nichts anderes!!! Ihre Vorwürfe in Punkto "Verriegelungspunkte" und "Winddruckverstärkung durch Rollladen" bringen mich echt nicht weiter. So denkt auch keine Versicherung! Daher möchte ich Sie bitten, sich mit Ihren Kommentaren künftig raus zu halten! DANKE!!!!!!

Mikkey  17.07.2014, 20:30
@angeleys

Der Kommentar passt sehr gut in die üblichen Beiträge von Imager761 - diese "Rage" ist üblich.

Generell solltest Du in jedem derartigen Forum vorsichtig damit sein, Dich auf einzelne Antworten zu verlassen, es sei denn die sind (z.B. durch Quellanangaben) belegt.

Du könntest zum vorgeschriebenen Bauzustand z.B. bei Fensterfirmen fündig werden, ob Deine Haftpflichtversicherung eintritt, kannst Du ausschließlich dadurch feststellen, dass Du den Schaden dort meldest - die meisten Haftpflichtversicherungen leisten nicht bei Schäden Mietsachen.

angeleys 
Beitragsersteller
 14.07.2014, 22:44

Das sehe ich eigentlich auch so!