Hafte ich, wenn der Nachbar bei mir Kirschen selber pflücken darf?
3 Antworten
Als Grundstückseigentümer trifft Dich eine Verkehrssicherungspflicht.
Aber es müssten schon krasse Verstöße vorliegen wenn es da zur Haftung kommen sollte. Allein, daß der Nachbar vom Baum fällt begründet keine Haftung. In diese Gefahr hat er sich ja selbst begeben.
Was ich zum Beispiel nicht machen würde wäre, ihm meine eigene Leiter zur Verfügung zu stellen. Wenn da ein Mangel dran ist, könntest Du in die Haftung kommen.
Einermaßen unbesorgt kannst Du im übrigen den Dingen ins Auge schauen wenn Du eine geeignete Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Privathaftpflichtversicherung genügt, sofern es sich um ein selbstgenutztes Einfamilienhaus handelt.
Hallo,
als Eigentümer sind Gefahrenquellen auf seinem Grundstück für Dritte zu beseitigen, sodass Verletzungen und Unfälle gar nicht erst passieren können.
" Versicherungspflicht "
Wenn sich doch jemand verletzt, macht es keinen Unterschied, ob sich der Verletzte befugt oder unbefugt auf deinem Grundstück aufgehalten hat.
Kommt es zum Unfall, wird geprüft ob du deiner o.g. Pflicht nachgekommen bist und haftest ggf. !
Wofür, für´s Pflücken?
maaaan :-( ..... sollte er vom Ast fallen, ist wohl gemeint, correct !
Versicherungstechnisch, um es genau zu sagen !
Eher wahrscheinlich ist das Versinken des Leiterfußes im Erdreich wegen Hohlraumes.
Funktioniert's in der Bank, geht's auch beim Einkauf !